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Historie zum Projekt

21.12.2018

Klage vor dem OVG NRW erfolgreich abgewehrt

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 20.12.2018 die Berufung einer Anwohnerin zurückgewiesen, die gegen die Baugenehmigungen von drei Windenergieanlagen in Werl-Hilbeck geklagt hatte. Das Urteil wird von den Betreibern sowie den beteiligten Mitgliedern der Energiegenossenschaft mit großer Freude und Erleichterung zur Kenntnis genommen. Zumal das OVG keine Revision zugelassen hat.

Überrascht hat das Urteil jedoch nicht. In keinem der vorgebrachten Vorwürfe konnte der Argumentation der Klägerin bzw. der sie unterstützenden Bürgerinitiative Recht gegeben werden. Dabei hat sich der Richter des 8. Senats bei der Erörterung viel Zeit genommen, den anwesenden Personen – Befürwortern und Gegnern der Windenergienutzung in Hilbeck – die Situation aus verwaltungsrechtlicher Sicht zu erläutern.

Das OVG hat damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 17.10.2017 bestätigt.

  • Auch wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung erst nach Errichtung der Anlagen durchgeführt worden sei, konnte das Gericht nicht erkennen, dass die Vorschriften bei der zweiten Baugenehmigung umgangen worden sind. Der Richter machte einen anschaulichen Vergleich mit einem Wohnhaus, das keine Baustatik besäße: „Würden Sie allen Ernstes Ihr Wohnhaus abreißen wollen? Wie absurd, wenn die Statik dann zu dem Ergebnis kommt, dass doch alles richtig war.“

  • Auf das Vorkommen geschützter Arten wie z. B. den Rotmilan konnte sich die Anwohnerin jetzt nicht mehr berufen. Darauf hatte sie bislang stets abgezielt. Da sie nicht in eigenen Rechten verletzt sei, stünde ihr auch kein Klagerecht mehr zu. Wegen eines vermuteten Rotmilan-Horstes mussten die Windenergieanlagen im Juli 2015 für ca. zehn Monate abgeschaltet werden.

  • Ganz wichtig schien den Mitgliedern der IG immer der Anwohnerschutz zu sein. Das OVG bestätigt: Zu keinem Zeitpunkt werden die Anwohner des Windparks durch Lärm, Schattenwurf etc. in unzulässiger Weise belästigt. Zu diesem Ergebnis waren zwar alle vorangegangenen Verfahren auch gekommen, dennoch hielt es die IG nicht ab, insbesondere die Schalleinwirkung immer wieder zu beanstanden.

Das Urteil bestätigt im hohen Maße den Anwohnerschutz. Denn das vorangegangene Plan- und Genehmigungsverfahren hat den Anliegern des Windparks ein Maximum an Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht. Bei keinem vergleichbaren Bauprojekt in Werl wurde den betroffenen Bürgern im Vorfeld so viel Mitsprache eingeräumt. Dies zeigt sich u. a. in den vielfältigen Auflagen, die beim Bau und Betrieb des Windparks zum Schutz der Anlieger gemacht wurden. Damals wie jetzt nimmt die Bürgerwindgemeinschaft HeideWind die Bedenken ihrer Anwohner ernst und wird auch zukünftig dem Anwohnerschutz eine hohe Beachtung beimessen.

Das Urteil bricht auch eine deutliche Lanze für mehr Umweltschutz. Mit dem Jahr 2018 geht der heimische Steinkohlebergbau zu Ende. Der Ausstieg aus der Atomenergie ist bereits beschlossen, während die Zukunft der Braunkohle wegen der hohen CO2-Emissionen ungewiss ist. Extremwetterereignisse zeigen weltweit, dass wir uns inmitten des Klimawandels befinden. Daher gehört die Zukunft immer mehr den erneuerbaren Energien, an allen Orten und in allen Köpfen.

Das gilt auch für Werl. Die Betreiber des Windparks HeideWind gemeinsam mit den über 90 Mitgliedern der Energiegenossenschaft stehen in besonderer Weise für bürgernahes Umwelt-Engagement vor Ort. Alle verbinden mit dem OVG-Urteil die Hoffnung, in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden als eine Initiative für ein besseres Klima – auch für das Nachbarschaftsklima.

Gemeinsam mit den Mitgliedern der „IG gegen weitere Windenergieanlagen“ eint uns der Wunsch, den Windstreit im Dorf endlich beizulegen. Für alle Hilbecker dürfte nach dem juristischen Prozess nun ein wünschenswerter Prozess der Wiederannäherung beginnen, der bei vielen im Übrigen auch schon längst stattgefunden hat.

30.04.2018

Rotorblattinspektion

Wer sich in diesen Tagen in der Nähe der WEA aufgehalten hat, konnte beobachten, wie sich Menschen in luftiger Höhe aus der Gondel heraus und an den Rotorblättern abgeseilt haben. Sie gehören zu einem Wartungsteam, das im Auftrag der HeideWind die Rotorblätter aller WEA in Augenschein genommen und Schäden z. B. durch Blitzschlag dokumentiert hat. Auch wenn die festgestellten Schäden nur gering sind, so ist eine jährliche Wartung der Rotorblätter vorgeschrieben. Sicherheit wird eben groß geschrieben.

25.03.2018

Der juristische Kampf geht weiter

Die „IG gegen weitere Windenergieanlagen“ hat gegen das jüngste Urteil vom VG Arnsberg Berufung beim OVG NRW in Münster eingelegt. Der juristische Kampf geht somit weiter in die nächste Instanz. Als Begründung werden u. a. Fehler der UVP angeführt.
Hoffnung machen sich die Mitglieder angeblich aufgrund eines neuerlichen Urteils in einem vergleichbaren Fall in Vreden. Dort hatten Fehler der UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) dazu geführt, dass sechs WEA kurzzeitig stillgelegt worden sind. Auch dort hat eine Einzelperson geklagt und auch dort wurden artenschutzfachliche Gründe angeführt.
Wie eine Rückfrage bei den Betreibern in Vreden bestätigt, waren die WEA tatsächlich kurzzeitig stillgelegt. Die Genehmigungsbehörde konnte aufgrund nachgereichter Dokumente die Mängel in der UVP schnell wieder beheben. Schon nach wenigen Tagen liefen die ersten WEA wieder an und die letzten WEA konnten keine zwei Monate später wieder ans Netz gehen. Dennoch erwecken die Sprecher der IG den Eindruck, als sei die Hoffnung für einen erneuten Stillstand der Hilbecker WEA, sogar deren Abbau immer noch realistisch.
Im Vergleich stellt sich inzwischen die Vredener Situation ganz anders dar. Währenddessen hat das OVG NRW - eben die gleiche Instanz, vor der nun geklagt wird - klargestellt, dass eine Privatperson eben keine artenschutzrechtlichen Gründe anführen darf, da sie nicht in ihren privaten Rechten verletzt wird. Artenschutzrechtliche Gründe stehen wohl Naturschutzverbänden wie z. B. dem NABU zu, nicht aber Privatpersonen. Das OVG zeigt eine klare Grenze auf, wo das Recht auf privaten Schutz aufhört und wo allgemeines Schutzgut beginnt und nicht für eigene Zwecke missbraucht werden darf. Das Artenschutzrecht in Deutschland ist ein hohes Gut, das es zu hüten gilt. Wenn dieses Recht in unzulässiger Weise missbraucht wird, könnte das Schule machen und somit wäre jeder privaten Klage Tür und Tor geöffnet. Insofern hat das Vredener Urteil die erhoffte Klarheit geschafft.

30.10.2017

Baugenehmigung rechtens / Erneute Niederlage der IG vor Gericht

Die Baugenehmigungen der drei WEA in Hilbeck sind rechtmäßig! Große Freude herrschte daher bei allen Beteiligten der Bürgerwindgemeinschaft HeideWind sowie der Bürgerenergiegenossenschaft „Bürger.Energie.Werl“.  Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in seiner Sitzung vom 17.10.18 die Klage der Anwohnerin bzw. der sie unterstützenden „IG gegen weitere Windenergieanlagen in Hilbeck“ zurückgewiesen und dem Kreis Soest und der HeideWind die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigungen bescheinigt. Nach der jüngst erfolglosen Normenkontrollklage vor dem OVG NRW wurden somit die Pläne der Windkraftgegner erneut durchkreuzt.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat das Urteil (4 K 2130/16) auf insgesamt 72 Seiten außergewöhnlich ausführlich begründet:

  1. Zunächst stellte das Gericht fest, dass die Prognoseberechnung im Falle einer Worst-Case-Betrachtung am Wohnhaus der Klägerin unter Einbeziehung der Vorbelastung durch die sechs vorhandenen Anlagen in Brünningsen ein Beurteilungspegel von (lediglich) 37,5 dB(A) für die Nacht ergab. Zulässig sei dort jedoch eine Gesamtbelastung von mindestens 42 dB(A), wenn nicht sogar 43 dB(A), was einen sehr komfortablen Unterschied ausmacht (3 dB Differenz bedeuten eine Verdopplung der Lautstärke). Auch der zweifelhafte Versuch der Klägerin, die Lüfter von zwei schweinehaltenden Betrieben in Westhilbeck und eine Biogasanlage in Osterflierich seien bei der Schallprognose nicht berücksichtigt worden, konnte nicht überzeugen. Des Weiteren seien auch die Berechnungen in dem Schallgutachten hinsichtlich der Vorbelastung durch die vorhandenen WEA in Brünningsen nicht zu beanstanden. In Bezug auf das Wohnhaus der Klägerin, so fasst das Gericht zusammen, ist sichergestellt, dass die neuen Windenergieanlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche bewirken.

    Die Klägerin wandte ein, dass nach aktuellen Erkenntnissen die in der Schallprognose erfolgte Berechnung der Schallimmissionen nach DIN ISO 9613-2 aufgrund der Überschätzung der Bodendämpfung und der dadurch bedingten Unterschätzung der zu erwartenden Lärmbelastung zu niedrigere Werte liefere. Das Gericht wies diese Einschätzung jedoch zurück. Denn neuerlich nachgereichte Berechnungen belegen, dass selbst die nach dem Interimsverfahren errechneten Immissionswerte (40 dB(A)) den gesetzlich vorgeschriebenen Wert nicht überschreiten. Maßgebend sei nichtsdestotrotz, dass die hier angeführten Lärmprognoseverfahren nicht die DIN nach der TA Lärm ersetzen. Selbst wenn sich das gesetzliche Regelwerk möglicherweise noch ändern sollte, wäre abgesehen davon die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung maßgebend.

    Festzuhalten ist: Die zulässigen Grenzwerte für Immissionen werden in Berechnungen gleich welcher Prognoseverfahren (alternative Verfahren der DIN ISO 9613-2 oder Interimsverfahren) eingehalten. Die inzwischen durchgeführte Immissionsmessung hat gezeigt, dass der tatsächliche Schall die prognostizierten Werte sogar noch unterschreitet. Die von Anwohnern oft angeführte Behauptung, die WEA in Hilbeck seien unzulässig laut, ist somit nicht haltbar.

  2. Das Gericht bestätigte die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach §30 BauGB. Unter Verweis auf die vorliegende Rechtsprechung des OVG (Normenkontrollklage) sei der Bebauungsplan nicht zu beanstanden. Selbst wenn aber die Flächennutzungsplanung beurteilungsrelevant werden könnte, sind daraus für die Klägerin dennoch keine Rechte ableitbar. Mit anderen Worten: Das Planverfahren zum Bau der WEA ist und war nicht zu beanstanden.

  3. Sehr ausführlich befasste sich das Gericht mit der Frage, ob die durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach Errichtung der WEA nicht widersprüchlich sei. Unter Verweis auf eine Entscheidung des EuGH legten die Richter aber dar, dass es nicht darauf ankomme, wann die WEA errichtet, sondern wann sie genehmigt wurden. Da der Windpark in dieser Zeit außer Betrieb war, sei die UVP nicht zu beanstanden.

    In der Durchführung der UVP konnte das Gericht ferner keinen absoluten Verfahrensfehler erkennen. Das Alter der vorliegenden Erhebungen und die Bestandserhebungen als solche seien grundsätzlich nicht zu beanstanden. Auch die aus dem engeren Untersuchungsgebiet abgeleiteten Ergebnisse seien in Ordnung. Allerdings meldete das Gericht hinsichtlich der Ermittlungstiefe im erweiterten Untersuchungsbereich (> 2 km) insbesondere bezogen auf den Rotmilan Zweifel an. Es legte aber dar, dass sich diese Fehler nicht kausal auf die Entscheidung ausgewirkt hätten und damit unbeachtlich seien. Denn eine nachträglich durchgeführte Raum-Nutzungs-Analyse aus dem Jahr 2016 habe keine Erkenntnisse für einen Zielkonflikt ergeben.

    Unbeschadet dessen wies das Gericht daraufhin, dass selbst dann, wenn ein relativer Verfahrensfehler vorgelegen hätte, diese von der Klägerin nicht gerügt werden könnte, weil sie insoweit nicht in ihren eigenen Rechten verletzt und deshalb nicht klageberechtigt sei.

  4. Das Gericht ließ Berufung gegen das Urteil zu. Es bleibt also abzuwarten, ob die IG bzw. die Klägerin trotz dieses eindeutigen Urteils noch in nächste Instanz gehen will. Sollte sie die Klagefrist von vier Wochen ungenutzt verstreichen, wird das Urteil rechtskräftig.

31.08.2017

OVG Münster weist Zulassung zur Berufung ab

Das OVG NRW in Münster hat den Antrag der HeideWind auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Worum ging es? Seinerzeit hatte das OVG entschieden, dass die Baugenehmigungen aus dem Jahr 2014 vom Kreis Soest nicht rechtmäßig erteilt wurden. Da keine Berufung gegen das Urteil zugelassen wurde, hat die Bürgerwindgemeinschaft einen Antrag auf Zulassung gestellt, der nun zurückgewiesen wurde. 

Das OVG weist darauf hin, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das Verfahren zum Zwecke der Nachholung der erforderlichen UVP nicht auszusetzen, eine Ermessensentscheidung war. Die Entscheidung des VG Arnsberg ist daher nicht zu beanstanden, da sie sich innerhalb des dem Gericht eingeräumten Ermessensspielraums bewege.

05.08.2017

Verwaltungsgericht Arnsberg lädt ein

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat im Klageverfahren gegen die erneute Baugenehmigung zu einer ersten mündlichen Verhandlung am 17.10.2017 geladen.

18.05.2017

OVG bestätigt: Der Bebauungsplan der Stadt Werl ist rechtmäßig

Im Normenkontrollverfahren hat die Stadt Werl gegen die Interessengemeinschaft einen wichtigen Sieg davongetragen. Das OVG hat mit seinem Urteil vom 17.05.2017 den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans bestätigt. Angesichts der Ausführungen, die das OVG im August letzten Jahres bei einem Erörterungstermin im Garten der Klägerin machte, überrascht das Ergebnis auch nicht.

Das Gericht stützt sich nicht nur darauf, dass der Normenkontrollantrag bereits unzulässig ist. Es macht darüber hinaus vielmehr noch deutlich, dass, selbst wenn die Zulässigkeit zu bejahen gewesen wäre, der Antrag der Klägerin unbegründet ist, da der Bebauungsplan zu ihrem Schutz dient, und sie somit keine Schlechterstellung, sondern eine Verbesserung ihrer Rechtslage hätte erreichen können. Dazu war das Gericht nicht verpflichtet und diese Arbeit, ausgebreitet auf 28 Seiten der Urteilsbegründung (Seite 20 bis 48) musste es sich auch nicht machen. Es war dem Gericht aber offenbar ein Bedürfnis, hier einmal deutlich zu werden.

Das Gericht führt zunächst einmal aus, dass der Bebauungsplan als solcher nicht zu beanstanden ist. Darüber hinaus bestätigt es, dass die 80. Änderung des FNP, aus der heraus der Bebauungsplan Nr. 109 entwickelt worden ist, auch inhaltlich nicht zu beanstanden ist.

Die Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen worden.

Das nun erstrittene Urteil aus Münster hat möglicherweise Auswirkungen auf das noch laufende Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg. Die Klagebegründung im dortigen Genehmigungsverfahren baute in vornehmlichen Punkten beispielsweise darauf auf, dass der B-Plan falsch sei. Diese Argumentation fällt wohl in sich zusammen. 

09.05.2017

Ergebnis der Raum-Nutzungs-Analyse liegt vor

Im Frühjahr 2016 wurde von der ABU (Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest e.V.) ein Rotmilan-Pärchen im Norden des Steiner Holzes gemeldet, welches einen neuen Horst gebaut und anschließend gebrütet habe. Da dieser Horst nur 750 m von den WEA 1 und 2 entfernt liegt, forderte der Kreis Soest eine Raum-Nutzungs-Analyse (RNA) ein. Diese liegt nun vor. 

Die Raumnutzung des Rotmilan-Brutpaares orientierte sich deutlich stärker nach Norden (Richtung Flierich) als nach Osten (in Richtung des Westhilbeck). Zwar wurde der Windpark hin und wieder vom Rotmilan durchflogen, die Nutzungsintensität lag jedoch deutlich unterhalb der in der Rechtsprechung benannten Schwellenwerte für eine intensive Nutzung. Rotmilane sind darüber hinaus im Kreis Soest nicht selten, so dass auch das Kriterium der Gefährdung der lokalen Population durch einzelne Kollisionsverluste nicht greift.

Auch das östlich der WEA in einer kurzen Pappelreihe bei Westhilbeck brütende Baumfalken-Paar

nutzte den Bereich des Windparks nur nachrangig. Die dort vorhandenen Biotoptypen (offene Ackerflächen) entsprechen kaum den bevorzugten Jagdhabitaten von Baumfalken, die gern Großinsekten jagen und Wiesen, Moore und Verlandungszonen von Gewässern bevorzugen. Die unmittelbar westlich und südwestlich von Westhilbeck als Ersatzmaßnahmen angelegten Blänken bzw. Flutmulden dürften die Ansiedlung des Baumfalkenbrutpaares dort begünstigt haben. Flugbewegungen wurden schwerpunktmäßig nämlich in diesen Bereichen kartiert.

Fazit: „Es ergeben sich keine Hinweise auf eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos der vorkommenden Arten. Wenn von Ernte- und Bodenbearbeitungsmaßnahmen eine erhöhte Attraktivität für Greifvögel im Nah- bzw. Gefahrenbereich der WEA ausgehen könnte, sind zudem Abschaltregelungen in den Nebenbestimmungen der Genehmigungen vorgesehen. Somit ist nicht zu erwarten, dass es durch den Betrieb der Anlagen zu einer signifikanten Erhöhung des Kollisionsrisikos kommt. Dennoch nicht gänzlich auszuschließende Kollisionen entsprechen dem allgemeinen Lebensrisiko der Tiere und fallen nicht unter die Verbote des § 44 BNatSchG.“

 

12.04.2017

Sanierung des Holtumer Weges abgeschlossen

Endlich ist sie fertig, die Brücke über die Seseke. Was lange währt, wird endlich gut. Wer hat sich nicht über die schleppende Sanierung geärgert? Wer hätte aber auch geahnt, wie viele Personen und Institutionen zuvor gefragt werden müssen. Eine schlichte Brücke für einen kleinen Wirtschaftsweg über ein schmales Bächlein kann doch eigentlich nicht so kompliziert sein. 

Aber die Probleme liegen im Detail. Beispielsweise war zu klären, wer darf die Planungen machen, wer die Statik berechnen und wer die Berechnung prüfen? Wer darf die unterschiedlichen Bauabschnitte wann ausführen, wie bestätigen, wann abnehmen? Rücksicht sollte einerseits genommen werden, beispielsweise auf die Landwirte, deren Ernte von den Feldern geholt wurde. Und im Winter bzw. Frühjahr sollte Hochwasser den Bau nicht gefährden. Rücksicht erwarten konnte man aber nicht von allen: eilige Fahrradfahrer querten auch bei feuchtem Beton die Baustelle. Manchen ging´s eben nicht schnell genug.

10.02.2017

Kranstellfläche als Holzlagerplatz genutzt

Die Kranstellfläche der WEA diente im Herbst / Winter lange Zeit als Holzlagerplatz. Doch wer glaubt, totes Holz sei ohne Leben, der irrt.

31.12.2016

Ein erfolgreiches Jahr geht zu Ende

Seit April 2016 drehen sich die WEA der HeideWind wieder. Und das sogar besser als erwartet. 

05.12.2016

Fundamentbereiche bepflanzt

An einem windigen, aber trockenem Dezembertag fand sich eine Gruppe von ca. 15 Personen ein, die ca. 1.000 Stecklinge an den drei WEA Standorten einpflanzten. Die Böschungen der WEA-Fundamentbereiche sollen so vor Erosion geschützt werden. Die Auswahl der Pflanzen erfolgte in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Die Bepflanzung soll Rückzugsmöglichkeit für Insekten schaffen, aber auch motorisierte Biker davon abhalten, die Böschungen zu befahren. Bei heißer Suppe und kalten Getränken bedankte sich die HeideWind GmbH abschließend bei allen Beteiligten.   

08.08.2016

Das OVG zu Besuch in Hilbeck

Im August 2016 war eine Abordnung des OVG NRW zu einem Ortstermin in Hilbeck, um sich ein Bild von dem Bürgerwindpark, aber auch von der Wohnsituation der Klägerin im Schöntalweg zu machen. Der anwesende Richter zeigte deutliches Interesse an den Bedenken der Klägerin und gab ihren Ausführungen besonders viel Raum. Abschließend wies der Richter die Klägerin und die anwesenden Vertreter der Interessengemeinschaft jedoch darauf hin, dass nach derzeitigem Kenntnisstand die von der Klägerin eingereichte Normenkontrollklage mit hoher Wahrscheinlichkeit abgewiesen werde. Der Richter bot der Interessengemeinschaft, die die Klägerin in ihrer Klage unterstützt, daher an, die Klage zurückzuziehen. Deren Rechtsanwalt ließ jedoch wissen, dass man die Klage weiterhin aufrechterhalten wolle. Wann das OVG den Beschluss fassen wird, hat es noch offen gelassen.

02.06.2016

Neue Fahrbahndecke wird aufgetragen

Ab 6. Juni 2016 ist westlich von Hilbeck mit kurzfristigen Behinderungen im Straßenverkehr zu rechnen. Grund ist die Renovierung der Fahrbahndecke des „Hilbecker Heideweges“ vom Ortseingang bis zur Kreuzung Holtumer Weg, sowie des „Holtumer Weges“ vom Schöntalweg bis Brünningsen auf einer Länge von ca. 2.500 Meter. Die Stadt Werl hatte die Straßen-Reparatur nach Errichtung des Bürgerwindparks zur Auflage gemacht, auch wenn die Schäden größtenteils aus vergangenen Zeiten herrühren und eindeutig nicht mit der Errichtung in Zusammenhang zu bringen sind. Bei der Gelegenheit soll auch eine Sanierung der Brücke Holtumer Weg über die Seseke erfolgen. Da jedoch noch einige Details zu klären sind, wird diese Maßnahme später umgesetzt. Nach einer Bauzeit von maximal zwei Wochen dürften die Straßen wieder frei befahrbar sein.

31.05.2016

Ausgleichsmaßnahmen begutachtet

Es ist mal wieder so weit. Alle ackerbaulichen Maßnahmen, die von der HeideWind für den Artenschutz auf gewohnten oder jährlich wechselnden Parzellen regional umgesetzt werden, sind von der „Stiftung Westfälische Kulturlandschaft“ aus Münster mehrfach zu kontrollieren. So fand auch heute wieder eine Begutachtung durch die erfahrenen Ökologen statt. Seltene Wildkräuter auf Brachflächen konnten z.B. wieder entdeckt werden, wie man sie dort nie vermutet hätte. Heute konnten auch zwei Feldlerchen wieder ausfindig gemacht werden, die in den letzten Jahren in dieser Gegend nur äußerst selten beobachtet werden konnten. Immerhin lässt die HeideWind jedes Jahr ca. 25 sogenannte Lerchenfenster im Getreide einplanen, wo kein Weizen wächst und den Lerchen (aber auch Hasen etc.) viel Platz zum Austoben geboten wird. Die neu angelegten Wasserflächen ziehen zunehmend mehr Tiere an. Seit Neustem sind hier Frösche zu hören und Libellen zu beobachten. Ein über 3.000 qm großer Blühstreifen an der Pflaumenallee aus Öllein, Buchweizen, Serradella, Sonnenblume, Lupine, Malve, Mariendistel und Phacelia entwickelt sich in diesen Tagen wieder zu einem Paradies für Insekten. Diese Blühmischung ist sicher auch interessant für andere Tiere. Menschen sollen sich natürlich auch daran erfreuen, aber die Flächen nicht betreten, um Flora und Fauna nicht zu stören.   

10.05.2016

Beschluss des Normenkontrollgerichts

Der Antrag, den Bebauungsplan „Windpark Westhilbeck“ außer Vollzug zu setzen, ist mit Beschluss vom 9. Mai 2016 vom OVG Münster abgelehnt worden.

Zur Erinnerung: Die Antragstellerin, eine Anwohnerin des Windparks, richtete sich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, unter Hinweis auf eine Klage im Hauptsacheverfahren, gegen den Bebauungsplan und beantragte dessen Außervollzugsetzung.

Eine solche einstweilige Anordnung, darf nur dann erlassen werden, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen geboten ist, § 47 Abs. 6 VwGO. Nach Auffassung des erkennenden Senats liegen hier indes weder schwere Nachteile noch sonstige wichtige Gründe vor, die zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 109 der Stadt Werl aus dem Frühjahr 2014 führen könnten. Insofern wird der Antrag auf Außervollzugsetzung abgelehnt.

Der Beschluss stellt klar, dass nicht zu erkennen ist, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände der Ausweisung als Windvorrangzone entgegenstehen. Dies sei von der Antragstellerin auch nicht konkret dargelegt worden. Die Stadt habe eine ausreichende Abschätzung im Aufstellungsverfahren durchgeführt. Weiter heißt es, dass die . offensichtlich erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht als Fehler im Planverfahren gesehen werden müsse, auch wenn diese im Genehmigungsverfahren gefehlt habe. Es sei nachvollziehbar, weshalb die Umweltverträglichkeitsprüfung erst jetzt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, durchgeführt wurde, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Bebauungsplans kein Konkretisierungsbedarf bestanden habe, der über die durchgeführten Untersuchungen hinausgegangen wäre. Unabhängig davon könne die Außervollzugsetzung des Bebauungsplans nicht verhindern, dass die beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden würde. Schließlich habe die zuständige Genehmigungsbehörde keine Normverwerfungskompetenz hinsichtlich des Flächennutzungsplans, der ja bereits das streitgegenständliche Gebiet als geeignetes Gebiet für Windnutzung darstellt.

Zusammengefasst können – so der Senat - keine Rechtslücken durch den Bebauungsplan zulasten der Antragstellerin entstanden sein. Im Gegenteil: „der angefochtene Bebauungsplan ist für die Antragstellerin wohl lediglich vorteilhaft“, weil er den Flächennutzungsplan (F-Plan) zu ihrem Schutz einschränkt. Die im F-Plan dargestellte Eignungsfläche (39 ha) lässt nämlich nur die Errichtung von max. drei WEA zu, obwohl sie „grundsätzlich Platz für erheblich mehr bzw. größere Anlagen“ böte. „Es besteht auch kein Anhaltspunkt dafür, dass das Rücksichtnahmegebot zulasten der Antragstellerin in der Bauleitplanung vorab ab- und damit weggewogen worden sein könnte oder der Plangeber [Stadt Werl] dies beabsichtigt hätte. Er hat vielmehr die konkreten Fragen des Lärmschutzes und des Umfangs der UVP in das nachfolgende Genehmigungsverfahren verlagert“.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Der Beschluss ist unanfechtbar – heißt es am Ende.

Was bedeutet das für den Bürgerwindpark?

Was das Normenkontrollverfahren bzgl. des Bebauungsplans angeht, sind durch den Beschluss im einstweiligen Anordnungsverfahren zunächst wichtige Zeichen gesetzt worden. Im Eilverfahren gibt es keine weiteren Rechtsmittel mehr. Für das noch ausstehende Hauptsacheverfahren gegen den Bebauungsplan wird die Gegenseite nunmehr zu überlegen haben, ob sie den Antrag tatsächlich weiterverfolgt. Das OVG hat durchblicken lassen, dass der Antrag keine große Aussicht auf Erfolg verspricht. Jedenfalls aber bleibt es dabei, dass selbst ein Erfolg im Normenkontrollverfahren für die Gegenseite keinerlei Vorteile im Hinblick auf die bekämpften immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen mit sich brächte. Es würde insoweit allenfalls noch darum gehen können, eine Art „psychologischen“ Sieg davongetragen zu haben. Ein solcher Sieg bliebe jedoch ohne jeden praktischen Wert.

04.05.2016

Dämmungsmaßnahmen erfolgreich

Erste Anwohner des Windparks bestätigen, dass die Schallemissionen durch die WEA hörbar geringer ausfällt als noch im letzten Jahr. Die zusätzlichen Dämmungsmaßnahmen, die während der Stillstands-Zeit an allen WEA auf Veranlassung der HeideWind durchgeführt wurden, zeigen offensichtlich ihre Wirkung.

20.04.2016

Baugenehmigung erteilt

Der Kreis Soest hat den erneuten Bauantrag für die drei bereits errichteten Windenergieanlagen in Werl-Hilbeck genehmigt. Nach fast zehn Monaten Stillstand dürfen die Windräder wieder ihren Betrieb aufnehmen. Endlich können sie wieder den sauberen Strom produzieren, den immer mehr Menschen aus Klima- und Umweltschutzgründen einfordern.

Die neu errichteten Windenergieanlagen waren seit dem 01.07.2015 nach nur zwei Monaten Laufzeit stillgelegt worden. Eine Anwohnerin hatte mit Unterstützung einer örtlichen Bürgerinitiative gegen die rechtsgültigen Baugenehmigungen aus dem Jahre 2014 geklagt. Bemängelt wurde damals, dass die Genehmigungsbehörde keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt hatte. Diese wurde jetzt in einem für den Kreis Soest bislang einmaligen und sehr umfänglichen Genehmigungsverfahren nachgeholt. Nach intensiver Prüfung aller Unterlagen kommt die Behörde erneut zu dem Schluss, dass durch den Betrieb des Windparks keine nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. 

Immer wieder wurden von Windkraftgegnern mögliche negative Auswirkungen des Windparks auf Anwohner und Umwelt angeführt, doch in jahrelangen Studien, Beobachtungen und Urteilen konnten die Einwände ausgeräumt werden. Im Rahmen des neuen Genehmigungsverfahrens wurde den Anwohnern im Rahmen einer Erörterung erneut Gelegenheit gegeben, Ihre Sorgen gegen das Windprojekt zu äußern. Diese Bedenken wurden in der nun erstellten UVP nochmals abgewogen und, soweit sie berechtigt waren, berücksichtigt. 

Zum Schluss versprachen sich die Windkraftgegner noch Unterstützung durch den Artenschutz. Zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft biologischer Umweltschutz (ABU) hatten sie auf eine mögliche Gefährdung des Rotmilans durch den Betrieb der Windmühlen hingewiesen. In der UVP wurde dieses Thema daher sehr gründlich betrachtet mit dem Ergebnis, dass auch diesbezüglich keine Bedenken gegen eine Baugenehmigung sprechen. 

Die UVP kam sogar unter Berücksichtigung detaillierter Berechnungen, Auswertung umfangreicher und jahrelanger Statistiken und Einbeziehung neuester Forschungserkenntnisse zu dem Schluss, dass der durch den Betrieb der drei WEA durchgeführte Beitrag zum Klimaschutz und damit zur Habitaterhaltung der gefährdeten Tierarten größer ist als die potentielle Gefährdung von Einzelindividuen.

Im Ergebnis sind die alte und neue Baugenehmigung nahezu identisch. Damit bestätigt das wiederholte, nur deutlich kompliziertere Genehmigungsverfahren, dass auch keine neuen Erkenntnisse gegen den rechtmäßigen Betrieb der Windkraftanlagen sprechen. 

Der aus dem Stillstand resultierende wirtschaftliche Verlust und die zusätzlichen Verfahrens-kosten belasten nun unser Bürgerenergie-Projekt auf Jahre. Der Schaden für die Windbranche jedoch ist noch viel höher. Jedes neu zu genehmigende Windprojekt muss nun mit einer UVP rechnen, was zu höheren Baukosten, Zeitverzug und zusätzlichen Unsicherheiten führt. Das kann das Aus für viele, gerade kleinere Bürgerwindprojekte in NRW bedeuten. Von der vergebenen Chance im gemeinsamen Handeln gegen den Klimawandel gar nicht zu reden.

Zusammen mit den Mitgliedern der Energiegenossenschaft freuen sich die HeideWindler, dass die neue Baugenehmigung vorliegt. Wir bedanken uns für die Unterstützung bei allen Beteiligten, die die Zuversicht, das Richtige zu tun, nie aufgegeben haben.

14.02.2016

Erörterungstermin in Werl

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 14.02.2016 im Sitzungssaal der Stadt Werl der Erörterungstermin statt. Neun Einwender sowie Herr Illner von der ABU nutzten die Gelegenheit, nochmals Ihre Bedenken und Anregungen mündlich vorzutragen. Rede und Antwort standen ihnen mehrere Mitarbeiter des Kreises Soest und Vertreter der HeideWind GmbH sowie einige der am Projekt beteiligten Gutachter. Nach der rund vierstündigen Sitzung lobten Beteiligte beider Seiten die sachliche und faire Auseinandersetzung. 

Nachdem sich die Genehmigungsbehörde des Kreises Soest durch diese erneute Öffentlichkeitsbeteiligung einen umfänglichen Eindruck verschafft hat, prüft und wertet er nun alle eingegangen Einwendungen und wird sie in eine endgültige Entscheidung einfließen lassen. 

 

12.01.2016

Urteil des VG Arnsberg

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat erwartungsgemäß der Klage gegen den Kreis Soest aus formalen Gründen Recht gegeben - mit der Konsequenz, dass die Baugenehmigungen für die drei neuen Windenergieanlagen wohl aufgehoben werden müssen. 

Eine Anwohnerin aus dem Schöntalweg in Hilbeck hatte im Jahr 2014 mit Unterstützung der Interessengemeinschaft gegen die Baugenehmigung geklagt. Das Verwaltungsgericht hielt – entgegen ihrer Ersteinschätzung im Eilverfahren vom Februar 2015 - die Klage für zulässig und begründet. Zur Zulässigkeit heißt es in dem Urteil: „Die Klägerin kann sich unabhängig von einer Betroffenheit in eigenen Rechten darauf berufen, dass eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) fehlerhaft unterblieben ist.“ Begründet sei die Klage, weil die Genehmigungsbescheide des Kreises die Klägerin in ihren Rechten verletzen würden. Dabei machte das Gericht deutlich, dass die Genehmigungen nicht gegen Vorschriften verstießen, die dem Schutz der Klägerin als Nachbarin dienen. 

Immerhin bestätigt die Arnsberger Kammer damit auch, dass dem Vorhaben keine unzulässigen Lärmimmissionen entgegenstehen, keine unzumutbare optisch bedrängende Wirkung existiert, dass die Klägerin artenschutzfachliche Fehler als solchen nicht rügen kann und sie auch kein Recht hat, die Genehmigung mit Blick auf angebliche Fehler der Konzentrationsflächenplanung der Stadt Werl (FNP) anzufechten. 

Die Aufhebung der Genehmigung beruht allein darauf, dass im Baugenehmigungsverfahren nachträglich eine UVP eingefordert, aber bisher noch nicht durchgeführt wurde. Dabei wäre es aus Sicht der Heidewind fair gewesen, wenn das Gericht hier die Nachholung der UVP abgewartet hätte, bevor eine Entscheidung getroffen wurde.

Der vermeintliche Erfolg der Interessengemeinschaft gleicht einem Pyrrhus-Sieg („Noch so ein Sieg, und wir sind verloren“). Denn die wesentlichen Argumente, auf denen ihre Klage aufgebaut war, wurden als unzureichend beurteilt. Einer inhaltlichen Auseinandersetzung konnte die Baugenehmigung des Kreises durchaus standhalten, wie die weiteren Ausführungen des Gerichts bestätigen. Eine zusätzliche zeitliche Behinderung ist mit diesem Urteilsspruch nicht verbunden, da das Ergebnis der UVP im neuen ebenso wie alten Baugenehmigungsverfahren zunächst erst abgewartet werden muss.

Mit großer Enttäuschung einerseits nahmen die Windkraftverbände, Befürworter der Windenergie sowie Nachbarn in Hilbeck, Mitglieder der Bürgerenergiegenossenschaft und natürlich die Gesellschafter der HeideWind das Urteil gegen den Kreis auf. Andererseits hat das Gericht die Aufhebung der Baugenehmigung schließlich aus rein formalen, nicht aber fachlichen Gründen angeordnet und damit indirekt der HeideWind Recht gegeben. Die HeideWind GmbH hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

10.01.2016

Anhörung vor dem Verwaltungsgericht

Eine erste Verhandlung im Klageverfahren Elke Lederer gegen den Kreis Soest wird vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg nun doch am 12. Januar 2016 stattfinden. 

Bis zuletzt hatte die HeideWind versucht, diese Verhandlung auf einen späteren Termin zu verschieben, bis die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch den Kreis Soest erfolgt ist. Doch leider wurde der Antrag in erster Instanz vor dem VG Arnsberg, wie auch in der Berufungsinstanz vom OVG Münster abgelehnt.

Bedeutsam ist diese Entscheidung insoweit, als dass dann eine nachträgliche Fehlerbeseitigung ausgeschlossen wäre. Sollte nämlich das VG Arnsberg am 12. Januar zu der Auffassung kommen, dass die nachgereichte UVP im Klageverfahren nicht nachholbar ist, wäre nach nordrhein-westfälischem Landesrecht keine Berufung mehr zugelassen. Die strittige Frage der Nachholbarkeit einer UVP beantworten andere Gerichte im Gegensatz zum OVG Münster durchaus positiv, weshalb eine Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht hier dringend Klarheit verschaffen könnte. Doch dieser Klageweg wäre nach dem VG-Urteil dann ausgeschlossen. Insofern ist aus Sicht der HeideWind nicht nachvollziehbar, weshalb die Arnsberger Kammer auf den 12. Januar bestanden hat.

Auch wenn die Terminverschiebung nicht erreicht wurde, so war es dennoch wichtig, alle durchführbaren Rechtsmittel auszuschöpfen, um möglicherweise Schadensersatzansprüche erfolgreich stellen zu können.

Sollte das Gericht zu der Auffassung gelangen, dass die UVP nicht nachholbar ist, wird die Baugenehmigung aufgrund eines Formfehlers wohl aufgehoben. Vorsorglich hatte deshalb die HeideWind im Herbst 2015 bereits erneut eine Baugenehmigung beantragt. 

30.12.2015

Eisabwurf

Aufmerksame Beobachter des Windparks haben vielleicht die neuen Straßen-Hinweisschilder mit der Aufschrift „Achtung Eiswurf“ bemerkt. Zur Erläuterung: innerhalb eines bestimmten Bereichs der WEA ist immer dann mit Eisabwurf zu rechnen, wenn sich an den Rotorblättern Eis bildet. Aus diesem Grund wurden jetzt im Nahbereich des Windparks Warnschilder aufgestellt, die auf die Gefährdung durch möglicherweise herabfallende Eisstücke aus großer Höhe hinweisen sollen.

Sowie Eisansatz an den Flügeln festgestellt wird, schalten sich moderne Windkraftanlagen wie die der HeideWind automatisch ab. Aber auch beim Auftauen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Eisstücke herabfallen. Übrigens nur wenn die Flügel wieder eisfrei sind, ist das Anlaufen der Windräder erst möglich.

 

 

Leider wurden nach nur einer Woche schon zwei der sechs Schilder von Unbekannten abgeschraubt und entwendet. Was der oder die Täter damit bezwecken wollen, kann nur vermutet werden:

  • der Klimawandel schreitet - auch wegen stillgelegter Windräder - unaufhörlich voran, so dass mit Eisansatz eh´ nicht mehr zu rechnen ist
  • die Schilder sind unnötig, da bei stehenden WEA die Gefahr nur theoretisch besteht
  • die Eiswurf-Schilder sind begehrt und wurden in einem Hilbecker Partykeller benötigt.

20.12.2015

Die Vogelbestände erholen sich trotz Ausbau der Windenergie

Eine Umweltstudie hat jüngst über 30 wissenschaftliche Quellen zu den Beständen angeblich „windkraftsensibler“ Vogelarten in Deutschland ausgewertet und kommt zu interessanten Ergebnissen.

Danach haben sich insbesondere die Arten Uhu und Schwarzstorch in den letzten Jahren deutlich vermehrt, die Rotmilan-Population ist stabil, so die Wissenschaftlerin Kirstin Ulrichs. Von der Roten Liste der bedrohten Brutvögel Deutschlands seien alle drei Arten mittlerweile gestrichen (Südbeck et al., 2007). Besonders erfreulich entwickelt sich der Bestand des Uhus, wie die Ergebnisse zeigen. Während im Jahr 2000 erst rund 700 Paare in Deutschland brüteten, waren es bei der jüngsten Bestandserhebung 2009 geschätzte 2.300 Paare – trotz des massiven Ausbaus der Windenergie in der gleichen Zeit. 

Auch der Bestand des Schwarzstorchs wachse parallel zur fortschreitenden Energiewende, berichtet Abo Wind. Obwohl der Vogel als besonders scheu gelte, hätten sich einige Exemplare sogar in der Nachbarschaft von Windkraftanlagen angesiedelt. Im Jahr 2000 nisteten hierzulande rund 370 Brutpaare, im Jahr 2009 ermittelten Fachleute einen Höchststand von rund 700 Brutpaaren. 

Das gleiche beträfe die Bestände des als besonders windkraftsensibel geltenden Rotmilans. Sie sind aber nach Expertenangaben seit Ende der 1990er Jahre stabil. Im Jahr 2013 brüteten rund 13.000 Brutpaare den Sommer über in Deutschland. Vor 15 Jahren, bevor die Energiewende und damit der Ausbau der Windkraft Fahrt aufnahmen, waren es etwa zehn Prozent weniger Rotmilane, nämlich rund 11.000 Paare. 

„Zwar ist unbestritten, dass Kollisionen mit Windkraftanlagen zu den Lebensrisiken gehören, denen Rotmilane ausgesetzt sind. Allerdings fällt dieses Risiko für die Art insgesamt nicht ins Gewicht“, schlussfolgert Ulrichs. Auch eine umfangreiche Studie des Michael-Otto-Instituts des NABU käme zu dem Ergebnis, dass kein statistisch signifikanter Nachweis von erheblichen negativen Auswirkungen der Windkraftnutzung auf die Bestände von Brutvögeln erbracht werden könne (Stand 2006; Hötker, Thomsen und Köster, 2005). Nahrungsmangel durch landwirtschaftliche Intensivierung, menschliche Verfolgung durch Vergiftung und Abschuss sowie der Straßenverkehr zählen dagegen zu den bedeutenden Todesursachen. 

Die Bestandsentwicklungen der drei Arten zeige, dass Windkraft und Vogelschutz bei sorgfältiger Planung miteinander vereinbar seien und sich keineswegs ausschließen würden. Daher sei es nicht verständlich, dass die Ministerien und Behörden die Schutzauflagen, Untersuchungsumfänge sowie die Anzahl der zu untersuchenden Arten immer weiter steigern würden. Diese Auflagen erhöhten zum einen massiv die Kosten für Planung, Bau und Betrieb der Windkraftanlagen und damit letztlich den Strompreis. Zum anderen bedeute sie für viele Windkraftprojekte das Aus und gefährdeten damit den Erfolg der Energiewende. Ulrich fordert: „Notwendig ist eine Überprüfung der Artenschutzkriterien sowie der Bewertung von Auswirkungen und Gefährdungen, um die Anforderungen auf ein sachlich begründetes Maß zu bringen.“ (Quelle: Topagrar / Abowind)

In dem Zusammenhang passt auch eine Beobachtung, die im Sommer 2015 auf Haus Westrich in Werl-Büderich gemacht wurde. Ein Rotmilan wurde im Flug von mehreren Krähen massiv attackiert. Tags drauf wurde ein Rotmilan an eben dieser Stelle tot aufgefunden. Da keine Windkraftanlage in der Nähe ist, kann sie wohl nicht für den Tod des Rotmilans verantwortlich gemacht werden.  Nicht auszudenken, welche Welle ein solcher Totfund in Hilbeck möglicherweise ausgelöst hätte…

17.12.2015

Sanierung Holtumer Weg

Gerade noch rechtzeitig vor Weihnachten erhält jetzt ein Streckenabschnitt des Holtumer Weges hinter Westhilbeck eine neue Straßendecke. Die Sanierung war aufgrund der vielen Schlaglöcher an dieser Stelle schon seit Jahren überfällig. Durch die Bauarbeiten am Windpark wurde er jetzt im Frühjahr noch mehr in Mitleidenschaft gezogen. 

Die Erneuerung der Fahrbahndecke auf ca. 350 Meter Länge ist erst der Anfang einer insgesamt ca. 3,5 km langen Baumaßnahme. Sie umfasst den Holtumer Weg von Brünningsen (Höhenweg) und den Hilbecker Heideweg bis zum Ortseingang Hilbeck. Die weiteren Arbeiten können jedoch erst bei wärmeren Außentemperaturen im kommenden Frühjahr fortgesetzt werden, so die Straßenbaufirma Schlüter aus Geseke. 

Der Windparkbetreiber löst damit sein Versprechen ein, Teile des Holtumer Weges und Hilbecker Heideweges nach Abschluss der Baumaßnahmen auf seine Kosten zu erneuern. Dabei renoviert er auch Straßenbereiche, deren Schäden er nicht zu verantworten hat. Zu der Instandsetzung hatte sich die HeideWind GmbH gegenüber der Stadt Werl vertraglich verpflichtet. Mit der Stadt wurde zuvor auch der Umfang der Sanierung abgesprochen. 

14.12.2015

Weltklimakonferenz

Zwei Wochen lang haben in Paris Vertreter aus 195 Staaten darüber diskutiert, was gegen die zunehmende globale Erwärmung unternommen werden kann. Bei einer Überschreitung von 2°C Erderwärmung (gegenüber dem vorindustriellen Wert) würden die Folgen des Klimawandels nicht mehr kontrolliert werden können. Nach zähen Verhandlungen haben sich die Konferenzteilnehmer überraschenderweise sogar auf max. 1,5°C als Zielmarke geeinigt. Um dies zu erreichen, wurde u.a. gefordert, weltweit Kohlekraftwerke stillzulegen und stattdessen vermehrt auf die Energieproduktion aus erneuerbaren Energien zu setzen. 

Für Hilbeck scheint das nicht zu gelten. Statt moderne Windkraftanlagen vor Ort in Betrieb zu nehmen, werden diese stillgelegt. Als Grund für die Stilllegung wird noch dazu eine fehlende Umweltverträglichkeit angeführt. Stattdessen hat das neue Steinkohle-Kraftwerk in Hamm-Uentrop seinen Betrieb aufgenommen und ist an der hohen Rauchfahne von weitem sichtbar – auch aus Hilbeck. 

Seit der Stilllegung am 01.07.2015 bis heute hätte der neue Hilbecker Windpark ca. 10 Mio. kWh elektrischen Strom produzieren können. Um ersatzweise die gleiche Menge Strom in Uentrop zu erzeugen, sind dafür 7.530 to CO² erzeugt worden. 1.250 Tonnen Steinkohle mussten importiert werden, umgerechnet entspricht das einer Menge von ca. 50 LKW bzw. bis zu zwei Binnenschiffen.

11.12.2015

Offenlegung

Wie schon an dieser Stelle angekündigt, wird die „Studie zur Umweltverträglichkeit für den Bürgerwindpark Westhilbeck“ beim Kreis Soest öffentlich ausliegen, und zwar in der Zeit vom 14.12.2015 bis 13.01.2016. Einwendungsfrist wird Ende Januar 2016 sein. Der sich anschließende Erörterungstermin ist auf den 16.02.2016 festgesetzt worden.

01.12.2015

Bauantrag eingereicht

Inzwischen hat die HeideWind GmbH sicherheitshalber einen erneuten Bauantrag beim Kreis Soest für die bereits errichteten neuen WEA eingereicht. Diesem Bauantrag liegt ein umfassendes Umweltgutachten bei. Zu diesem Schritt hat sich die Bürgerwindgesellschaft entschlossen, weil das OVG Münster in seinem letzten Urteil Zweifel an der Nachholbarkeit einer Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) in einem bereits durchlaufenen Baugenehmigungsverfahren angemeldet hat.

Mit der erteilten, aber beklagten Baugenehmigung wird sich das Verwaltungsgericht Arnsberg am 12.01.2016 befassen. Für diesen Tag wurde jetzt eine erste Verhandlung angesetzt, zu der der Kreis Soest und die Klägerin geladen wurden. Sollte es zu einer negativen Entscheidung kommen, dient der erneute Bauantrag dazu, möglichst kurzfristig wieder Rechtssicherheit herzustellen.

27.11.2015

WDR-Sendebeitrag

In der „Lokalzeit“ des WDR Südwestfalen war am 26. November 2015 ein Filmbeitrag zum Stillstand der WEA in Hilbeck zu sehen. Sowohl Gegner wie Befürworter des Windparks Hilbeck kommen darin zu Wort. 

Ein Sprecher der IG spricht offen aus, was viele hier wissen: im Kampf gegen die Windmühlen ist der Artenschutz nur vorgeschoben. Weitere rechtliche Möglichkeiten der Behinderung hat die IG auch nicht mehr, als auf den Artenschutz zu setzen. Die eigentlichen Gründe ihrer Ablehnung sind die angeblich zu geringen Abstände der WEA zur Wohnbebauung und unzulässiger Lärm. Doch aufgrund der tatsächlich mehr als ausreichenden Abstände greifen diese Argumente nicht mehr. Dies hat auch das Verwaltungsgericht Arnsberg in seinem Urteil vom 21.02.2015 bestätigt.  

24.11.2015

Windmessung und der WDR

Heute sind die Windverhältnisse ideal für die schon seit langem vorgesehene Schallvermessung. Der Wind muss dazu aus der passenden Richtung (West-Süd-West) und heftig genug wehen, ohne dass es dabei regnet. Die Messung erfolgt an der mittleren WEA. Diese wird bei maximaler Leistung (Tagbetrieb), und in gedrosselter Arbeitsweise (für den Nachtbetrieb) gefahren. Gleichzeitig wird die Schallemission im Abstand von 200 Metern gemessen, die von einer einzelnen WEA ausgeht. Störende Nebengeräusche (Autoverkehr, Blätterrauschen, etc.) müssen bei der Messung ausgeschlossen werden können. Demnächst muss noch eine weitere Messung vorgenommen werden, die die Schallemissionen aller neuen WEA gleichzeitig berücksichtigt. Nur so lässt sich die Schallbelastung an ausgewählten Immissionsorten (Wohnhäusern) berechnen. Die Schallvermessung ist in der Baugenehmigung zur Auflage gemacht worden.

Ebenfalls heute ist der WDR in Hilbeck, um u.a. Bilder von den stillgestellten Windrädern zu machen. Das Thema ist die nun eingeleitete Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Sendung wird evtl. am Mittwoch in der Lokalzeit des WDR Siegen zu sehen sein.

21.11.2015

Windenergie-Erlass NRW

Am 4. November 2015 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen neuen Windenergie-Erlass verabschiedet. Die aktualisierte Fassung ersetzt den bis dahin gültigen Windenergie-Erlass aus dem Jahr 2011. Er besitzt für alle nachgeordneten Behörden verwaltungsinterne Verbindlichkeit. Für Gemeinden stellt der Erlass eine Empfehlung und Hilfe zur Abwägung dar. 

04.11.2015

Posse im Steiner Holz

Am 04.11.2015 war im Soester Anzeiger zu lesen:

27.10.2015

Auch das OVG lehnt den Antrag auf Winterbetrieb ab

Das OVG Münster bekräftigt in seiner Entscheidung vom 26.10.2015 das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg. Es vertritt die Ansicht, dass noch keine rechtskräftige Baugenehmigung vorliegt, solange wie unter den gegebenen Umständen noch keine UVP durchgeführt worden ist. Daher sei auch eine zwischenzeitliche Inbetriebnahme während des Winters unzulässig. Eine Beeinträchtigung des Rotmilans über die Wintermonate könne ohne eine durchgeführte UVP nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden. Die möglicherweise drohende Insolvenz wertet das OVG als weniger bedeutsam gegenüber den Interessen des Artenschutzes. 

Auch wenn die Enttäuschung über die neuerliche Entscheidung groß ist, so kommt es nun darauf an, so schnell wie möglich die UVP nachzuholen. HeideWind hat auf Anforderung bereits eine Umweltverträglichkeitsstudie anfertigen lassen. Sie wird die Grundlage für die jetzt anstehende Umweltverträglichkeitsprüfung sein, die der Kreis Soest alsbald durchführt. Im Rahmen der UVP wird auch die Öffentlichkeit beteiligt. Wann die Unterlagen zur Einsicht ausliegen werden, wird noch bekannt gegeben.

10.09.2015

Widerspruch eingelegt

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27.08.2015 hat die HeideWind GmbH Beschwerde eingelegt. 

Da der Rotmilan als Zugvogel traditionell den Winter über fortgezogen ist und ihm somit keine Gefahr durch die Windenergieanlage (WEA)droht, hatte die HeideWind GmbH Anfang August 2015 beim Verwaltungsgericht Arnsberg die zwischenzeitliche Wiederaufnahme des Betriebes der WEA für die Winterzeit beantragt. Den Antrag hat das Verwaltungsgericht am 27.08.2015 abgelehnt. In seiner Begründung ist die Kammer leider in keiner Weise auf den Rotmilan eingegangen. Um die Eilbedürftigkeit dieses Antrags zu betonen, hatte die HeideWind auch auf die drohende Insolvenzgefahr der Gesellschaft durch Einnahmeausfall aufmerksam gemacht. 

Wir sind fest davon überzeugt, dass der Bürgerwindpark seinen Betrieb mittelfristig wieder aufnehmen wird.

01.09.2015

Kreis Soest verlangt Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Nachdem der Kreis Soest durch das OVG Urteil aufgefordert worden ist, die Vorprüfung zur UVP zu wiederholen, kam dieser im Juli zunächst zu dem Ergebnis, dass auch im erweiterten Untersuchungsgebiet (nämlich im Gewerbegebiet Büderich, teilw. Holtum und Hemmerde) keine artenschutzfachlichen Bedenken vorliegen, die eine UVP hätte rechtfertigen können. Im ursprünglichen Untersuchungsgebiet war keine konkrete Art gefährdet. Zu diesem Ergebnis waren auch alle vorangegangenen Vorprüfungen gekommen. Doch dann meldete die ABU am 29.07.2015 einen Brutvogelverdacht im Nahbereich der WEA 3 aus dem April / Mai 2015. In einem seit mindestens fünf Jahren nicht mehr besetzten Horst habe ein Rotmilan mit der Brut begonnen. Einen Beweis blieb die ABU jedoch schuldig, denn Jungvögel konnten nicht beobachtet werden. Ein Nachweis konnte jetzt im Juli auch nicht mehr nachgeholt werden. Normalerweise wird eine solche Beobachtung der ULB Soest innerhalb weniger Tage schriftlich gemeldet. Doch eine schriftliche Meldung liegt dort nicht vor. In der Stellungnahme der ABU heißt es, die Mitteilung sei mündlich vorgetragen worden.

Trotz verspäteter Meldung und unbewiesener Brut hat der Kreis Soest nun entgegen seiner ursprünglichen Absicht eine UVP angeordnet. In der Durchführungsanordnung heißt es: „Das Vorliegen einer Tatsache muss nicht hinreichend wahrscheinlich, aber zumindest als begründet möglich angesehen werden. Es bedarf daher nicht der Überzeugung der Behörde. Es genügen konkrete Anhaltspunkte für die Möglichkeit einer Tatsache. Diese Möglichkeit schließt Zweifel mit ein, so dass im Zweifelsfall vom Eintritt der Auswirkungen auszugehen ist.“

Was bedeutet das nun konkret für den Bürgerwindpark? Alle WEA werden solange stillgestellt sein, bis die UVP abgeschlossen ist!

Da ausreichende Untersuchungen und  Vor-Ort-Beobachtungen vorliegen, um das Vorkommen aller betroffenen Arten zu beurteilen, ist keine neue Kartierung notwendig. Somit konnte mit der Arbeit der UVP auch schon gleich begonnen werden. Das Verfahren ist jedoch sehr aufwändig und wird sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit neuen Erkenntnissen ist hierbei nicht zu rechnen, immerhin basiert das Projekt bereits auf umfangreiche Untersuchungen, Offenlagen und Anregungen aus der Öffentlichkeit, einschließlich der ABU.

Der Vorwurf, die HeideWind GmbH habe die lange Außerbetriebnahme selbst verschuldet, weil sie die Klage gegen die Bau-Genehmigung nicht abgewartet habe, ist nicht ganz richtig. Die IG hat mit Ihrer Klage vor dem OVG zwar einen zwischenzeitlichen Baustopp erwirken können, aber sie hat zum Zeitpunkt der Klageeinreichung nicht wissen können, dass ein Jahr später ein Brutverdacht eines Rotmilans geäußert wurde.

Viele Bürger haben kein Verständnis mehr für diese Situation. Modernste Windkraftanlagen dürfen trotz gültiger Baugenehmigung keinen umweltfreundlichen Strom produzieren, obwohl sie angesichts klimapolitischer Bedingungen unbedingt laufen müssen. Das Bauprojekt hat viele Probleme erfolgreich meistern können, und nun richtet ein nachträglich gemeldeter Brutvogelverdacht solch einen immensen Schaden an. Behörden und Windradbetreiber im ganzen Land sind auf Grund einer solch unglücklichen Rechtssituation verunsichert. Bundesweit sind Kanzleien damit beschäftigt, die Konsequenzen auch für eine Reihe ähnlicher Projekte zu prüfen. Die Politik ist um Schadensbegrenzung bemüht. Doch unserem Projekt hilft das zu Zeit wenig.

01.09.2015

Antrag auf zwischenzeitliche Wiederinbetriebnahme gestellt

In Anbetracht der zeitaufwändigen UVP und der Tatsache, dass der Rotmilan als Zugvogel ab August / September nicht mehr in diesem Revier zu erwarten ist, hat die HeideWind am 12.08.2015 einen Antrag auf zwischenzeitliche Wiederaufnahme des Betriebes bis 15.03.2016 gestellt. Leider ist unser Antrag am Verwaltungsgericht Arnsberg am 27.08.2015 abgelehnt worden. 

25.08.2015

Acht Wochen Stillstand der Windenergieanlage. Warum uns das nicht egal sein kann:

Hier einige Pressemeldungen dieser letzten Wochen  z. B. aus der Süddeutschen Zeitung: 

14.08.2015 .... Ideale Bedingungen für Hitzewellen sorgen für Rekordtemperaturen in Mittel- und Osteuropa. Aber auch Deutschland ist betroffen. Ein neuer Hitzerekord seit Beginn der Wetteraufzeichnungen mit 40,3 ° C ist in Kitzingen erreicht worden. Klimaforscher führen das auf den Klimawandel zurück. Die Folgen neben Hitzerekorden sind Ernteausfälle in ganz Europa, Trockenfallen der Flüsse (aktuell Elbe), Ozonanstieg, Waldbrände (aktuell Portugal), Wassermangel in Südeuropa, …

17.07.2015 … Bedingt durch Hitze und Dürre sind in diesem Jahr bereits 10 Menschen in Südost-Europa, insbesondere Italien und Griechenland gestorben. Die Trockenheit macht aber am dramatischsten den Menschen in Afrika zu schaffen…

26.06.2015 …mehr als 1.000 Hitzetote meldete Pakistan. Dort herrscht seit vier Tagen eine Hitzewelle mit Temperaturen über 45 ° C. …

Diese und ähnliche Mitteilungen erreichen uns fast täglich. Berühren sie uns noch? Scheinbar erst, wenn wir selbst Betroffene werden. Was kümmert uns steigende Meeresspiegel aufgrund abschmelzenden Pol-Eises? Und Waldbrandgefahr oder Hitzewellen lassen uns noch lange nicht an den Klimawandel erinnern, oder?

Klimaforscher sagen voraus, dass bereits in 2020 (!) jedes Jahr 250 Mio. Menschen an Wassermangel leiden werden. Die internationale Organisation für Migration schätzt für das Jahr 2050 200 Mio. Klimaflüchtlinge, weil immer weniger landwirtschaftliche Nutzflächen zur Verfügung stehen. Immer mehr Klimaflüchtlinge wollen neben Wirtschafts- und Kriegsflüchtlingen in unser Land, weil ihre Lebensbedingungen in ihrer Heimat verloren gehen. Und hier in Hilbeck beschweren sich Einige, dass ihnen wegen der Windräder angeblich die Heimat verloren geht? Wo doch gerade diese Räder dem Klimawandel entgegen wirken können!

14.08.2015

NRW-Minister Remmel angesprochen

Im Rahmen der 25-Jahr-Feier hat Minister Johannes Remmel der ABU in Bad-Sassendorf einen Besuch abgestattet. Dabei haben ihn ca. 25 Pro-Windkraft-Demonstranten angesprochen, um auf drei Windprojekte aus dem Kreis Soest aufmerksam zu machen. Z. B. wurde aus dem Rüthener Raum bemängelt, dass dort die ABU einen Bürgerwindpark blockiert und inzwischen nicht mehr dialogbereit sei. Auch das Hilbecker Bürgerwindprojekt konnte dem Minister vorgestellt werden. Dieser bat anschließend darum, dass ihm der Sachstand aller Projekte nochmals schriftlich zugeschickt werde. Das haben wir prompt gemacht und gleich auch eine Einladung nach Hilbeck ausgesprochen…

08.07.2015

Ausgleichsmaßnahmen

Die Blühstreifen, die als Ausgleich zum Eingriff in die Natur angelegt wurden, stehen jetzt in voller Blüte.  

06.07.2015

Straßenreparatur

In der Zwischenzeit laufen in Absprache mit der Stadt Werl und dem Ortsvorsteher Karl Wilhelm Westervoss erste Vorbereitungen, die beim Bau in Mitleidenschaft gezogen Straßen zu reparieren. Alle Beteiligten hoffen, dass das Außerkraftsetzen der Baugenehmigungen keinen Baustopp bei der Straßenrenovierung nach sich zieht.

03.07.2015

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anerkannt

Zum Schutz bedrohter Arten, aber auch aufgrund von Landschaftsbildveränderungen hat die HeideWind insgesamt 4,2 ha (!) Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt. Heute hat Frau Stahn von der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) zusammen mit der Stiftung Westf. Kulturlandschaft alle Flächen in Augenschein genommen und die Maßnahmen abgenommen. Das Bild zeigt Herrn Altena, der seine Grünlandfläche im 1,5 km entfernten Pedinghausen zur Verfügung gestellt hat, damit insbesondere der Rotmilan nicht mehr im Nahbereich der WEA nach Mäusen jagen muss.

01.07.2015

Stilllegungsverfügung

Am Montag, 1. Juli 2015, mussten die drei Windenergieanlagen auf Grund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster mit sofortiger Wirkung ihren Betrieb vorerst einstellen. Dieses Urteil hat eine Anwohnerin, unterstützt von der Bürgerinitiative gegen weitere Windenergieanlagen in Hilbeck, durch ihre Klage gegen den Kreis Soest erstritten. Dabei ging es nicht darum, für die Hilbecker Bürger zu prüfen, ob von dem neuen Windpark eine Belastung z.bB. durch Schall oder Schatten ausgeht. Dieses hat das Verwaltungsgericht Arnsberg bereits geprüft und für unkritisch befunden. Das OVG ist jedoch der Auffassung, dass die bereits durchgeführte Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit (UVP) insbesondere aus Gründen des Artenschutzes nicht ausreichend ist, weil das untersuchte Gebiet zu klein geraten ist.

Der Kreis Soest muss nun eine neue Vorprüfung vornehmen, auf deren Grundlage entschieden wird, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) doch noch erforderlich wird. Wie lange die Räder nun wegen dieser Maßnahmen still stehen müssen, ist derzeit nicht abzusehen. Die HeideWindler hoffen natürlich, dass die Anlagen so schnell wie möglich wieder ihren klimafreundlichen Betrieb aufnehmen können.

30.06.2015

Ein guter Wind in Hilbeck

Ebenso wie im Mai 2015 waren auch im Juni 2015 die Winderträge der neuen Windenergieanlagen besser als für diese Jahreszeit erwartet. Inzwischen wurde auch der Probebetrieb der dritten Windenergieanlage erfolgreich abgeschlossen.

26.06.2015

Inbetriebnahme-Feier

Am 26. Juni 2015 konnte bei bestem Wetter die offizielle Inbetriebnahme gefeiert werden. Neben Nachbarn und Freunden waren insbesondere Mitglieder der Bürgerenergiegenossenschaft, Mitarbeiter der bei Aufbau beteiligten Unternehmen sowie Vertreter der Stadt, Stadtwerke und des Bundesverbandes Windenergie gekommen. 

Herzlichen Dank gilt Herrn Thier (BBWind Projektberatungsgesellschaft mbH) und Herrn Bürgermeister Grossmann für die deutlichen Worte zum erfolgreichen Aufbau des Bürgerwindparks. Glückwünsche wurden auch von den Vertretern der Bürger.Solar.Werl Energiegenossenschaft und des BWE entgegengenommen. Circa zweihundert Gäste freuten sich, zusammen mit den Mitgliedern der HeideWind auf den Windpark anstoßen zu können.

Währenddessen konnte jederzeit der Turm der Windenergieanlage besichtigt werden. Ein Mitarbeiter der Firma Senvion konnte die vielen technischen Fragen beantworten. Aus Sicherheitsgründen wurde die Anlage deshalb ausgestellt.  

05.06.2015

Einladung zur Inbetriebnahme-Feier

Anlässlich der Inbetriebnahme findet am 26.06.2015 ab 16:00 Uhr am Standort WEA 3 (Kreuzung Schöntalweg / Holtumer Weg) eine kleine Feier statt. Die Familien der HeideWind GmbH & Co. KG wollen sich nämlich bei allen Menschen für die Unterstützung bedanken, die den Bau des neuen Bürgerwindparks in Hilbeck ermöglicht haben. Eingeladen sind die beteiligten Firmen, Mitglieder der Energiegenossenschaft, Nachbarn oder sonstige Interessierte. 

Wir freuen uns, dass die Anlagen realisiert und die Beeinträchtigungen durch den Baustellenverkehr nun beendet sind. Für das Verständnis der Anwohner danken wir an dieser Stelle nochmals sehr.

01.06.2015

Probebetrieb erfolgreich abgeschlossen

Der Probebetrieb der ersten zwei Windenergieanlagen ist erfolgreich abgeschlossen. Mit dem Ende des Probebetriebs der dritten Windenergieanlage ist bald zu rechnen. 

Im Monat Mai haben alle Anlagen zusammen über 1,5 Mio. kWh produziert. Dieser bemerkenswerte hohe Stromertrag war nicht vorauszusehen. Es ist auch der Tatsache geschuldet, dass die Windverhältnisse im Mai überdurchschnittlich gut waren.

23.05.2015

Klagen über Lärm

Kaum haben die Windräder begonnen, Ihre Flügel zu drehen, gibt es auch schon die ersten Beschwerden über zu laute Geräusche. Man habe den Eindruck, dass ständig ein Flugzeug in niedriger Höhe über dem Gelände kreise, so der Kommentar eines Anwohners. Daher haben einige Bürger aus Hilbeck Beschwerde beim Kreis Soest eingereicht, um Ihre Forderung nach einer Nachtabschaltung Ausdruck zu verleihen.

Diese Geräusche entstehen immer dann, wenn ein Flügel vor dem Turm vorherstreicht. Sie sind tatsächlich nicht zu überhören und werden deshalb von den unmittelbaren Anwohnern neu wahrgenommen. Meist werden diese Geräusche aber in weiterer Entfernung von den normalen Windgeräuschen der Umgebung überlagert. Man muss schon genau hinhören, um die Windräder herauszuhören. 

Der Gesetzgeber hat Grenzwerte (TA Lärm, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) festgelegt, die von den Windenergieanlagen selbstverständlich einzuhalten sind. Daher hat die HeideWind GmbH & Co. KG ein akkreditiertes Unternehmen damit beauftragt, vor Ort eine Lärmmessung nach TA Lärm durchzuführen. Diese Messung kann nur an genau definierten Stellen und unter bestimmten Windverhältnissen stattfinden, damit am Ende eine belastbare Aussage getroffen werden kann. Stellt sich heraus, dass die Windenergieanlagen zu laut sind, ist der Hersteller verpflichtet, die Anlagen solange nachzubessern, bis alle Grenzwerte eingehalten werden. Eine Überschreitung der maximal zulässigen Grenzwerte ist auf jeden Fall ausgeschlossen.

04.05.2015

Abschlussarbeiten an den Windenergieanlage-Standorten

Mit der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen wird noch ein letztes Mal an den Außenanlagen Hand angelegt. So werden die Fundamentoberflächen geschottert, die Außentreppen bekommen ein Geländer und die Kranstellflächen werden soweit wie möglich zurückgebaut. Zwei Parkbänke sind kurzfristig am Holtumer Weg und Heideweg aufgebaut worden, da immer wieder interessierte Ausflügler einen Platz zum Verweilen suchen.

04.05.2015

Anwohner des Windparks bekommen ungewöhnlichen Besuch

Die im Umkreis der Windenergieanlagen betroffenen Anlieger dürfen nicht unzulässig vom Schattenwurf belästigt werden. Dazu hat der Gesetzgeber Grenzwerte festgesetzt. Um das zu garantieren, sind in diesen Tagen einige Anwohner von einer Spezialfirma mit GPS-Geräten aufgesucht worden, um ihre möglicherweise betroffenen Wohnhäuser einzumessen.  Auch die Windenergieanlagen werden eingemessen, so dass der Software des Windparks nun alle Positionen genau bekannt sind. Sollte sich im laufenden Betrieb herausstellen, dass die Grenzwerte überschritten werden, stellt sich die jeweilige Windenergieanlage selbsttätig aus und geht erst wieder ans Netz, wenn der Anlieger keinen Schatten mehr bekommen kann.

02.05.2015

Luftbildaufnahmen

Mittels Drohne sind phantastische Luftbildaufnahmen gelungen, die wir Ihnen hier gerne zur Ansicht stellen wollen.

Die Aufnahmen stammen von Sascha Baumeister.

28.04.2015

Windenergieanlagen erstmalig in Betrieb

Seit dem 18. und 21. April 2015 sind die ersten beiden Windenergieanlagen am Netz. Damit hat Senvion seine vor acht Monaten gemachten Zusagen zum Zeitplan mehr als eingehalten. Rückblickend betrachtet sind alle geplanten Baumaßnahmen zeitgerecht erfolgt. Mit der Inbetriebnahme finden alle diese Arbeiten ihren finalen Abschluss, was spontan mit etwas Bier und Gegrilltem gefeiert wurde.  An der dritten Windenergieanlage bedingen technische Justierungen an den Flügeln eine voraussichtlich verspätete Inbetriebnahme.

In der Einlaufphase wurden die Windenergieanlagen zunächst nur mit gedrosselter Leistung angefahren. Danach konnten sie - bei guten Windverhältnissen - auch schon mal zeigen, was sie maximal zu leisten im Stande sind. In den nächsten Wochen kann es immer wieder zu Stillstandszeiten kommen, das liegt daran, dass noch eine Reihe von Motoren, Sensoren und Schützen feineingestellt werden müssen. Der Probebetrieb wird erwartungsgemäß erst im Juni abgeschlossen sein.

02.04.2015

Fledermaus-Monitoring

Auf zwei der drei WEA sind jetzt sogenannte Batcorder montiert worden, die die Fledermausaktivität in Gondelhöhe messen werden. Die Daten werden nach 1-2 Jahren Aufzeichnungsdauer ausgewertet. Sollte sich herausstellen, dass hier ein erhöhtes Vorkommen an Fledermäusen vorhanden ist, werden die Anlagen in der Abend- und Morgendämmerung bei entsprechenden Wetterbedingungen möglicherweise ausgestellt bleiben.

30.03.2015

Neue ökologische Nischen in Westhilbeck

In Westhilbeck sind in diesen Tagen ein Teich und eine Flutmulde entstanden. Beide sind auch schon mit Wasser gefüllt. Der Teich hat eine Fläche von 800 m² und ist schon  von den ersten Fröschen, Enten und Gänsen besiedelt worden. Auch die ca. 2.200 m² große Flutmulde wurde bei dem Hochwasser der letzten Tage erstmalig geflutet und hilft damit, die Hochwassersituation in Westhilbeck langfristig zu entschärfen. Beide Baumaßnahmen waren mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Soest abgestimmt und als Kompensationsmaßnahme im Rahmen der Baugenehmigungen umgesetzt worden. Die Anregung hierzu kam u. a. auch aus der Jägerschaft Hilbeck.

12.03.2015

Übergabestation geliefert

Neben dem Umspannwerk in der Runtestrasse ist inzwischen auch das Übergabehäuschen gesetzt worden. Jetzt kann endlich auch der Kabelanschluss und damit die Verbindung zum Stromnetz der Stadtwerke Werl erfolgen.

07.03.2015

Großes Besucherinteresse bei Baustellenbesichtigung Nr. 3

Circa 60 Personen kamen im Laufe des Nachmittages zum Standort der dritten WEA. Da Gondel und Flügel noch am Boden lagen, konnten sie von Nahem bestaunt werden. Auch der Turm mit Trafo und Steuerungsschränken war für Besucher noch frei zugänglich. Bei Kaffee und Kuchen wurde anschließend gefachsimpelt. 

06.03.2015

Errichtung der zweiten Windenergieanlage

In nur zwei Tagen und optimalen Windverhältnissen waren die restlichen Turmsegmente, die Gondel und der Rotor der zweiten Windenergieanlage gezogen.

27.02.2015

Bürgerbeteiligung geschlossen

Mehr als doppelt so viel Kapital wie benötigt wurden von interessierten Anwohnern rund um den Windpark innerhalb von nur drei Wochen verbindlich zugesagt. Da aber nur ein festes Beteiligungsvolumen zur Verfügung steht, hat die Bürger.Solar.Werl eG beschlossen, die maximale Beteiligungshöhe pro Interessent zu begrenzen und eine räumliche Eingrenzung mit einem Radius von 4 km um den Windpark vorzunehmen. 

Eine Beteiligung am Bürgerwindpark ist von nun an leider nicht mehr möglich.

Aufgrund des hohen Besucherinteresses an der Baustelle bietet die HeideWind wieder eine Baustellenbesichtigung an. Dieses Mal findet diese am

Samstag, 7. März 2015
um 14:00 Uhr
am Standort 1 (nördlicher Standort)
 statt.

27.02.2015

Klage abgewiesen

Zeitgleich mit der Endmontage der ersten WEA erreichte am 26. Februar 2015 Hilbeck die Nachricht, dass das Verwaltungsgericht Arnsberg die Klage einer Anwohnerin gegen den Baubeginn der Windkraftanlagen abgelehnt hat. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Beeinträchtigungen der Anwohnerin durch Schall, Schattenwurf, optisch bedrängende Wirkung oder Eiswurf nicht zu befürchten sind. Auch könne sie Beeinträchtigungen des Artenschutzes durch die Windräder nicht erkennen. Die Klägerin, die von der Interessengemeinschaft unterstützt wurde, hatte diese Argumente angeführt, um den Baustart der Windenergieanlagen zu verhindern. 

Die Entscheidung, trotz der anhängigen Klage mit dem Bau zu beginnen, war also korrekt.

Im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung weicht die Auffassung des Verwaltungsgerichts jedoch von der des Kreises Soest ab. Hier geht das Verwaltungsgericht von einem Formfehler aus und meint, dass statt der tatsächlich durchgeführten standortbezogenen Vorprüfung eine allgemeine Vorprüfung hätte durchgeführt werden müssen. Dieser Standpunkt muss sich nach Auffassung des Gerichts zunächst nicht weiter auswirken, da er vom Kreis Soest nachgebessert werden kann.

Das Urteil wird von all denjenigen begrüßt, die sich für die umweltfreundliche Nutzung der Windenergie in Westhilbeck eingesetzt haben. So schafft die Entscheidung nicht nur Klarheit im Streit um die Rechtmäßigkeit des Baubeginns der drei Windräder. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in dieser Sache wird auch als Fingerzeig für die in der Hauptsache noch ausstehenden Klage gegen die Baugenehmigung gesehen. Wann hier eine Entscheidung getroffen wird, ist noch offen.

 

26.02.2015

Ein neuer Stern am Himmel

Am 26. Februar 2015 um 13:00 Uhr war es geschafft. Der Rotor mit seinen 122 m Durchmesser ist fest an der Gondel der WEA 3 montiert. Bei strahlend blauem Himmel lockte die fast schon spektakulär anmutende Montage in 139 m Höhe viele „Seeleute“ an.

17.02.2015

Baufortschritt

Dank des guten Wetters konnte am 17. Februar 2015 an der ersten der drei Windenergieanlagen mit der Montage der oberen Turmteile sowie der Gondel begonnen werden. Die Rotorbätter wurden bereits am Boden zusammengebaut, um sie bei passenden Windverhältnissen hoch ziehen zu können. Inzwischen fand auch die Inneneinrichtung (Trafo, Steuerungsanlage, Netzanschluss, etc.) ihren Platz im Turmfuß. Fotos der Anlieferung und Montage der Großkomponenten finden Sie in der Bildergalerie des Soester Anzeigers.  

29.01.2015

Infoveranstaltung zur Bürgerversammlung gut besucht

Als Auftaktveranstaltung fand am 28. Januar 2015 in den Räumen der Volksbank Hellweg eG eine Informationsveranstaltung zur Bürgerbeteiligung statt. Herr Tobias Plewka (Bürger.Solar.Werl e.G.), Herr Thomas Hufelschulte und Herr Thomas Eckey (HeideWind GmbH) berichteten über Chancen und Risiken der Beteiligung und standen für Fragen rund um das Bürgerprojekt zur Verfügung. Insbesondere die Beteiligungsmöglichkeit durch die Energiegenossenschaft Bürger.Solar.Werl eG wurde erläutert.

Der Windpark Westhilbeck war von Beginn an als Bürgerwindprojekt konzipiert. Jetzt konnte dargelegt werden, wie die erweiterte Beteiligung durch Anwohner des Windparks an der Betreibergesellschaft HeideWind GmbH vollzogen wird. Mit 600 Tsd. EUR Beteiligungskapital in Form eines Nachrangdarlehns wird die Energiegenossenschaft zu 24 % am Betriebsergebnis der HeideWind beteiligt sein. Die Verzinsung des Darlehns richtet sich nach den wirtschaftlichen, so auch klimatischen und politischen Gegebenheiten. Die Genossenschaft wiederum gibt die Erträge in Form einer Dividenden-Ausschüttung an ihre Mitglieder weiter. Vorsichtig geschätzt wird von einer durchschnittlichen Dividende in Höhe von 5 % ausgegangen. Aber auch auf den möglichen Verlust des Kapitals durch die Klage(n) der Interessengemeinschaft wurde mehrfach und ausdrücklich hingewiesen.

Wer Interesse an der Beteiligung hatte, konnte sich bis spätestens 20. Februar 2015 verbindlich anmelden.

Auch das Interesse an der darauf folgenden Baustellenbesichtigung am 7. Februar 2015 war groß.

26.01.2015

Der erste Turm ist von Weitem sichtbar

In der 3. und 4. Januarwoche wurde der Betonturm auf dem südlichen Standort planmäßig aufgebaut. Insgesamt 22 Elemente mit einer Gesamthöhe von 86 Metern sind verbaut, sowie Stahlseile im Innern des Turms zur Stabilisierung eingeführt. Während der Kran inzwischen am mittleren Standort aufgebaut ist, wird demnächst ein neuer Kran an der südlichen Anlage mit dem Einbau der Inneneinrichtung (Leitern, Stromkabel, Steuerungsanlage und Trafo) beginnen. Die vorhergesagten Starkwinde könnten diese Woche allerdings zu Bauverzögerungen führen. 

13.01.2015

Baustellenbesichtigung

Am 31.01.2015 um 14:00 Uhr bieten wir für alle interessierten Bürger nochmals eine Baustellenbesichtigung an. 

Vorgesehener Treffpunkt ist wieder der südliche Standort an der Kreuzung Holtumer Weg / Schöntalweg

 

12.01.2015

Bürgerbeteiligung wird konkret

Zur Information über die Bürgerbeteiligung an dem Windpark lädt Herr Tobias Plewka im Namen der Energiegenossenschaft ein: 

Termin: Mittwoch, 28.01.2015 um 19:00 Uhr

Ort: im Rustigesaal der Volksbank Hellweg eG in Werl 
(Sie finden den Eingang von der Marktstr. unter den Arkaden) 

Da das Platzangebot begrenzt ist, wird um Anmeldung gebeten, ob, und mit wie vielen Personen Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten. 

Antworten Sie bitte mit diesen beiden Angaben bis zum 16.01.2015 auf folgende Adresse: tobias.plewka@volksbank-hellweg.de oder Tel.: 02921 / 393141 bzw. Fax: 02921 / 393201.

Sollte die Anmeldungen das Platzangebot übersteigen, wird eine weitere Veranstaltung durchgeführt. 

Nach der Veranstaltung (ca. 2 Wochen) haben Sie Gelegenheit, sich verbindlich für oder gegen die Beteiligung zu entscheiden und können die gewünschte Beteiligungshöhe wählen. 

Es wird voraussichtlich eine Mindest- sowie eine Maximalbeteiligungshöhe pro Person geben. Diese Beträge stehen derzeit noch nicht fest. 

Auch eine räumliche Eingrenzung kann erfolgen. Die Einzahlung der entsprechenden Beträge soll Ende Februar 2015 abgeschlossen sein.

10.01.2015

Turmbau beginnt

Nachdem in den Tagen vor Weihnachten bereits die ersten Turmelemente geliefert wurden, werden diese nun von einem 100 m hohen Baukran zusammengesetzt. Diese Arbeiten werden ebenfalls von der Firma Max Bögl ausgeführt. Die Anlieferung weiterer Turmteile für die anderen Windenergieanlagen wird in diesen Tagen fortgesetzt. Durch den stürmischen Wind diese Woche geraten die Kranarbeiten ins Stocken. Da der Kran schwere Lasten tragen muss (bis zu 75 Tonnen), wird aufgrund der Sicherheit nur bei vorgeschriebenen Windgeschwindigkeiten errichtet. 

Zur gleichen Zeit wurde mit der Kabelverlegung begonnen. Trotz des vielen Regens wurde der meiste Teil inzwischen verlegt.

Alle Arbeiten sind nach wie vor gut im vorgesehenen Zeitplan.

 

17.12.2014

Fundamentbau

In den vergangenen Tagen wurden die Fundamente vorbereitet und gegossen. Hier einige Fotos der Baustelle:

23.11.2014

Baustellenbesichtigung

Inzwischen wird die Baustelle (hier Standort WEA 3) auch zunehmend von interessierten Besuchern in Augenschein genommen. Beim Blick in die Baugrube offenbart sich ihnen die Dimension dieses Bauwerks: eine 21 Meter breite kreisrunde Fundamentfläche mit aufgestellten Schaltafeln sowie eine beeindruckende Menge an Baustahl, der in den kommenden Tagen eingebunden werden soll aber noch auf dem Vorplatz liegt.

Für diejenigen, die Näheres zum Bau der Anlagen wissen wollen, besteht die Möglichkeit, sich vor Ort von Mitgliedern der HeideWind informieren zu lassen. 

Wir laden ein zu einer Baustellenbesichtigung am

Samstag, 29. November 2014

um 14:00 Uhr

auf dem südlichen der drei Standorte (Kreuzung: Holtumer Weg / Schöntalweg).

Nach wie vor besteht die Möglichkeit, sich finanziell am Bürgerwindpark zu beteiligen. Auch dazu gibt es am Samstag die Gelegenheit, sich zu informieren.

17.11.2014

Turmfundamente werden vorbereitet

In den vergangenen Wochen ist der Untergrund der Fundamente nach dem sogenannten Rüttel-Stopf-Verfahren vorbereitet worden. Bei zwei WEA-Standorten wurde auch schon der Fundamentbereich ausgekoffert und abschließend mit einer Schotterschicht versehen. Die Firma Max Bögl wird nun mit den ersten Betonarbeiten für die Fundamente beginnen.

12.11.2014

Normenkontrollklage angedroht

Wie der Presse zu entnehmen ist, beabsichtigt die „IG gegen weitere Windkraftanlagen in Hilbeck“, mit einer Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan der Stadt Werl vor dem OVG zu klagen. Ob damit der Bau des Bürgerwindparks tatsächlich noch verhindert werden kann, ist mehr als fraglich. Diese Reaktion ist nur insoweit verständlich, als dass die Klage einer Anwohnerin gegen die Baugenehmigung des Kreises Soest scheinbar keine Erfolgsaussichten mehr hat. Dieses hat ein Sprecher der IG gegenüber seinen Mitgliedern bzw. der Presse bereits auch eingeräumt. 

Sollte es tatsächlich zu einer Klage vor dem OVG Münster kommen, werden sich alle Beteiligten auf ein langwieriges Verfahren einstellen müssen. Durch die vielen Einwendungen in den vergangenen fünf Jahren war es der IG offensichtlich gelungen, den Bau zu verzögern, nicht aber zu verhindern. So sehen wir auch in der Ankündigung einer Normenkontrollklage den letzten verzweifelten Versuch einer Behinderung dieses bürgernahen Energieprojekts. 

Der Bebauungsplan ist ein zusätzliches Instrument, welches über dem Flächennutzungsplan gelegt wird und vor allem dem Schutz der Anlieger dient. Dass die Stadt Werl im Jahr 2011 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat, obwohl sie dieses ursprünglich nicht geplant hatte, war u.a. auch eine Forderung der IG. Vor sechs Monaten noch hatte sich die IG gegen eine Normenkontrollklage ausgesprochen.

 

05.11.2014

Symbolischer Spatenstich

Bei schönstem Wetter wurde am 30. Oktober 2014 der symbolische Spatenstich gefeiert. Vertreter der Stadt Werl und der beteiligten Firmen trafen sich am Standort der WEA 2, um zusammen mit den „HeideWindlern“ und ihren Familien zu den Spaten zu greifen. 

25.09.2014

Straßensperrung

Anfang Oktober wird der Holtumer-Weg vom Höhenweg (K38) bis zum Schöntalweg für einige Zeit für den Verkehr gesperrt sein. Der Weg erhält eine geschotterte Wegverbreiterung im östlichen Bankettbereich. Außerdem wird die Brücke über die Seseke zusätzlich abgestützt. Die Verstärkung erfolgt aus reiner Vorsorge, um die Stabilität bei dem zu erwartenden Baulastverkehr sicher zu stellen. Diese beiden Baumaßnahmen sind die ersten technischen Vorbereitungen für den Bau der drei Windenergieanlagen.

14.09.2014

Eingang der Klagebegründung

Inzwischen ist beim Verwaltungsgericht auch die Klagebegründung der Anwohnerin eingegangen. Das Gericht muss nun prüfen, ob der Kreis Soest bei den Baugenehmigungen der drei Windenergieanlagen Fehler gemacht hat. Es ist damit zu rechnen, dass das Verfahren nicht vor dem Frühjahr 2015 beginnt. Deshalb hat die Klägerin - parallel zum Hauptverfahren - auch einen Antrag auf Eilverfahren gestellt. 

07.08.2014

Reaktion des Kreises Soest

Der Kreis Soest hat den Genehmigungsantrag als Reaktion auf die Klage geprüft und hält fest:

  • die HeideWind GmbH & Co. KG hat ihre Pflichten erfüllt,
  • es wurden keine öffentlich rechtlichen Vorschriften missachtet,
  • die Baugenehmigung ist damit rechtmäßig.

Um dem Bürgerwindprojekt eine möglichst schnelle Ausnutzung der Genehmigung (Verschlechterung der EEG-Vergütung bei späterer Inbetriebnahme) zu ermöglichen, sowie aus öffentlichem Interesse (CO²-Reduzierung) ordnete der Kreis am 04.08.2014 daraufhin die sofortige Vollziehung an.

03.08.2014

Klage gegen die Baugenehmigungen

Am 09.07.2014 ist - wie erwartet - beim Verwaltungsgericht Arnsberg eine Klage gegen die Baugenehmigungen der drei Windenergieanlagen eingegangen. Eine Begründung ist von der Klägerin, einer Anwohnerin vom Schöntalweg (ca. 1.300-1.500m entfernt von den drei genehmigten WEA-Standorten), dabei noch nicht abgegeben worden. 

Die HeideWind GmbH & Co.KG hat daraufhin am 29.07.2014 beim Kreis Soest einen Antrag auf Anordnung des sofortigen Vollzugs der Baugenehmigung gestellt. 

 

23.06.2014

Bürgerwindpark endlich genehmigt

Der Kreis Soest hat am 20.06.2014 den Bauantrag für den neuen Bürgerwindpark genehmigt. Damit ist der Weg frei für die Errichtung der drei Windräder nahe dem Windpark in Brünningsen. 

Das ursprüngliche Ziel, die Baugenehmigung noch im Winter 2013/14 zu erlangen, konnte nicht erreicht werden. Dafür haben die Behörden bis hinauf zum Landesministerium die Rechtmäßigkeit des Baugenehmigungsverfahrens und die Zumutbarkeit für Anwohner und Umwelt überaus gründlich geprüft. Sie forderten zahlreiche Gutachten an, um gegen bereits angekündigte Klagen nicht angreifbar zu sein. Diese Gründlichkeit hat sich ausgezahlt, denn inzwischen liegt die Baugenehmigung vom Kreis Soest vor. Das Schallgutachten, das vom Antragsteller vorgelegt wurde, ließ die Genehmigungsbehörde nochmals überprüfen mit dem Ergebnis, dass die vom Betreiber angegeben Immissionen sogar noch unterschritten werden.

Insgesamt zeigt sich, dass durch die Transparenz des Plan- und Genehmigungsverfahrens die Belange der Anwohner bestmöglich berücksichtigt wurden. Zum Beispiel hatten die Bürger und Umweltverbände durch die wiederholten zusätzlichen Offenlagen sowie die freiwillige Informationsveranstaltung vielfach Möglichkeiten, das Verfahren zu beobachten und ggf. Einwände zu erheben. Dass die Auswirkungen auf die Anlieger so gering wie möglich gehalten wurden, liegt nicht zuletzt im Sinne der Betreiber, die selbst direkte Nachbarn des neuen Windparks sind bzw. werden.

Nach sorgsamer Abwägung aller Vor- und Nachteile eines solchen Bauvorhabens ist es erfreulich, dass nach dem positiven Ratsbeschluss der Stadt Werl nun auch die Baugenehmigung durch den Kreis Soest ausgesprochen wurde. 

Von nun soll der Personenkreis erweitert werden. Insbesondere Anlieger in der Nachbarschaft des genehmigten Windparks sollen demnächst die Möglichkeit haben, über eine Bürgerenergiegenossenschaft weitere Anteile an der Gesellschaft HeideWind zu zeichnen. (Link zum Kontaktformular)

Möglicherweise steht noch die Klage einiger Windkraftgegner im Raum, die evtl. eine Verzögerung des Baubeginns dieses umweltfreundlichen Projektes bewirken möchten. Die dadurch entstehende Zeitverzögerung würde all denen Geduld abverlangen, die sich schon lange an dem Bürgerwindpark beteiligen wollen.

Für alle, die den Ausbau der Windenergie für das Stadtgebiet Werl befürworten, ist es jedenfalls ein guter Tag, dass nach über fünf Jahren Planungszeit die Baugenehmigung endlich vorliegt.

22.05.2014

Archäologische Voruntersuchung abgeschlossen

Mitte Mai wurden auf dem Gelände archäologischen Voruntersuchungen durchgeführt. Insbesondere wurde nach Bodendenkmälern aus neolithischer Zeit gesucht. Da keine relevanten Funde dabei zu Tage traten, hat das Landesamt für Archäologie  die drei Standorte für den Bau freigegeben.

04.03.2014

Beschluss der Flächennutzungsplan-Änderung

Der Rat der Stadt Werl hat erwartungsgemäß den neuen FNP (Flächennutzungsplan) beschlossen. Inzwischen liegt der Stadtverwaltung auch die Genehmigung der Bez.-Reg. Arnsberg vor, so dass die FNP-Änderung mit der Veröffentlichung rechtswirksam wird. Das Verfahren, welches im Jahre 2008 seinen Anfang genommen hatte, kann nach umfangreichen Gutachten endlich abgeschlossen werden. Im Laufe des Planungsverfahrens wurden seitens einer Interessengemeinschaft immer wieder Bedenken gegen das Windenergieprojekt in Westhilbeck angeführt. Diese konnten aber grundsätzlich nicht bestätigt werden. Zahlreiche Anregungen wurden aber aufgenommen, die den Status Quo im Bereich Anwohnerschutz, Naturschutz oder Wegebau garantieren und sogar verbessern werden.

19.02.2014

Ergebnis des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18. Februar 2014 nahezu einstimmig für die 80. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplans Nr. 109  ausgesprochen. Damit ist der Weg frei für einen entsprechenden Ratsbeschluss am kommenden Donnerstag. Eine rund 900 Seiten starke Vorlage hat der Abstimmung zugrunde gelegen, die damit belegt, wie ausführlich die Verwaltung der Stadt Werl auf die Eingaben und Anregungen aus der Öffentlichkeit eingegangen ist. 

22.01.2014

Großes Interesse an der Bürgerinformation

In der am 20. Januar 2014 stattgefunden Informationsveranstaltung waren ca. 140 Interessierte Bürger aus Hilbeck und Pedinghausen, sowie dem näheren Umfeld gekommen. Die Referenten des Abends waren Herr Heinz Thier für die BBWind (als Berater), Herr Thomas Eckey  für die HeideWind GmbH & Co.KG (als Betreiber) und Herr Tobias Plewka für die geplante Bürgerenergiegenossenschaft. 

Herr Thier berichtete unter anderem  über die Notwendigkeit der Energiewende und über den Stellenwert der Windkraft in diesem Zusammenhang. Ganz aktuell informierte er auch über mögliche Konsequenzen, die sich derzeit durch die Reformierung des EEG ergeben können. Anders als befürchtet, wird die Gesetzesänderung das Projekt in Hilbeck nicht gefährden, da Windenergiegewinnung an windreichen Standorten im Binnenland durchaus gewollt ist.

Herr Eckey konnte den Zuhörern jetzt detailliertere Informationen über den geplanten Windpark in Westhilbeck geben. Sowohl Bauart der Mühlen, Standorte, Abstände zur Bebauung, Hinweise zum Schall und Schattenwurf und deren Konsequenzen, aber auch die Gutachten zum Vogelschutz, zur optisch bedrängende Wirkung und die Vereinbarungen zum Leitungs- und Wegebau wurden erläutert. Wie diesen Fragestellungen  im weiteren Planungsverlauf Rechnung getragen wird, konnte anschaulich erklärt werden. Eckey wies darauf hin, dass in der bisherigen Planungsphase bereits überdurchschnittlich viele Offenlagen erfolgten. Somit bestanden reichliche Möglichkeiten z.B. von Anliegern, Bürgerinitiative, Naturschutzverbänden oder Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen und Einwände zu formulieren. Diese wurden in der weiteren Planung dann berücksichtigt.

Herr Plewka fand große Aufmerksamkeit bei den Zuhörern mit seinen Erläuterungen zur geplanten Bürgerenergiegenossenschaft. Diese befindet sich zurzeit noch in Gründung und soll insbesondere für Anlieger im Umfeld des Windparks eine interessante Beteiligungsmöglichkeit bieten. Als Finanzexperte konnte er auch konkrete Angaben zur prognostizierten Wirtschaftlichkeit machen.

Sprecher der Bürgerinitiative gegen weitere WEA in Hilbeck waren ausdrücklich ins Podium eingeladen. Sie haben aber die Chance zum Dialog nicht genutzt. Selbst in der anschließenden regen Diskussion meldeten sich viele interessierte  Bürger, darunter aber kaum Kritiker des Windprojekts zu Wort. So wurde deutlich, dass das Thema Windenergie viele Menschen bewegt, diese aber auch trotz zum Teil unterschiedlicher Meinungen ein verständnisvolles Miteinander pflegen.

20.01.2014

Januar 2014 Bürgerinformation

Am 20. Januar 2014 findet ab 19:30 Uhr in der Lindenschänke in Hilbeck eine Informationsveranstaltung statt. Dort wird zum Stand des Projektes wie auch über die geplante Bürgerbeteiligung gesprochen. Interessierte sind herzlich eingeladen.

18.10.2013

Betreibergesellschaft gegründet

Die HeideWind GmbH & Co.KG ist gegründet.

10.10.2013

Bauantrag eingereicht

Beim Kreis Soest ist der Bauantrag nach BImSchG für drei WEA vom Typ REpower 3.0M-122 eingereicht worden.