Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com

Aktuelles zum Projekt

Windenergie-Erlass NRW vom 04.11.2015

Und was bislang in Hilbeck geschah …

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, vor der die Welt derzeit steht; der Klimaschutz ist eine wichtige Aufgabe von Bürgerinnen und Bürgern, Bund, Ländern und Kommunen. Das Land Nordrhein-Westfalen will Vorreiter beim Klimaschutz werden und hat deshalb als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet, und erarbeitet einen Klimaschutzplan und einen neuen Landesentwicklungsplan. Die Förderung der erneuerbaren Energien und auch der Ausbau der Windenergienutzung sind Teil dieser Strategie. […]

Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahre 2020 im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 um mindestens 25 % und bis zum Jahre 2050 um mindestens 80 % zu reduzieren. Dies bedingt unter anderem eine Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese Reduzierung erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen zu sichern. 

Die Windenergie ist eine der tragenden Säulen der erneuerbaren Energien. Nordrhein-Westfalen ist ein guter Windenergiestandort, hat jedoch Nachholbedarf beim Windenergieausbau. So waren die Anlagen in Nordrhein- Westfalen in den letzten Jahren von niedrigerer Leistung und Höhe als im Bundesdurchschnitt, auch wenn sich hier Steigerungen zeigen. Dies hat zur Folge, dass die natürlichen Potentiale für die Windenergienutzung über die Dauer der geplanten Betriebszeit in Nordrhein-Westfalen noch nicht optimal genutzt werden.

Der benachbarte Windpark in Brünningsen beweist seit Jahren die guten Windverhältnisse vor Ort. Auch historisch betrachtet kann Hilbeck auf eine traditionelle Windnutzung zurückblicken. Auf die „alte Windmühle“ auf dem „Windhügel“ sind die Hilbecker sogar so stolz, dass wir sie zum Symbol für unser Dorf gemacht haben. 

Ohne einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie werden jedoch die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden. Deshalb soll nach dem Willen der Landesregierung der Anteil der Windenergie in Nordrhein-Westfalen von heute rund 4 % an der Stromerzeugung auf mindestens 15 % im Jahre 2020 ausgebaut werden. Auch die Zielsetzung von 30 % Erneuerbare Energien-Strom im Jahre 2025 soll zu zwei Dritteln über den Windenergieausbau erreicht werden. 

Allein mit der regenerativ erzeugten Strommenge der drei neuen WEA können bereits 14 % des Strombedarfs auf Werler Stadtgebiet gedeckt werden. Für die Realisierung des Bürgerwindparks Hilbeck bedurfte es sieben (!) Jahre. Bei so viel Vorlaufzeit für den Bau neuer WEA lassen sich die ambitionierten Ziele der Landesregierung jedoch nicht erreichen. Es wäre fahrlässig, würde man in NRW die für die Windenergienutzung freigegebenen Baugebiete nicht nutzen.

Diese Zielsetzungen soll zum einen durch das Repowering, den Ersatz alter Anlagen durch neuere leistungsstärkere Anlagen, erreicht werden. Zum anderen sind zur Erreichung der Ausbauziele auch neue Bereiche für die Windenergienutzung beziehungsweise Konzentrationszonen für die Windenergienutzung erforderlich. […]

Die „IG gegen weitere WEA in Hilbeck“ lehnt stattdessen die modernen WEA in Westhilbeck ab. Um sich dennoch nicht als Verweigerer der Energiewende zu entblößen, fordert sie seit Jahren das Repowering der Altanlagen in Brünningsen. Dass sie es nicht ernst meint, zeigt sich daran, dass sie weder ein ernstzunehmendes Repoweringkonzept vorgestellt, noch den Vorschlag der Bez.-Regierung Arnsberg bei der Umsetzung des Regionalplans im Bereich Brünningsen unterstützt hat.

Für eine effiziente Inanspruchnahme der Flächen sollte, beziehungsweise muss sich die Planung von Windenergieanlagen im Hinblick auf die Standortwahl und Anlagentechnik an einer energetisch optimalen Nutzung der natürlichen Potentiale orientieren. Große Windenergieanlagen bieten nämlich den Vorteil, dass sie eine erheblich höhere Stromproduktion aufweisen als mehrere kleinere Anlagen mit der gleichen Gesamtnennleistung, da sie durch die Anlagenhöhe einer größeren Windstärke ausgesetzt sind. Aufgrund der geringeren Zahl der Anlagen können Windenergieflächen somit besser und effizienter genutzt werden. […]

Die erzeugte Strommenge des Windparks Hilbeck entspricht ziemlich genau der Leistung von 100 (!) Altanlagen in Brünningsen. Dies beweist, wie effizient moderne WEA heutzutage sein können. 

Auch Kommunen und deren Einwohnerinnen und Einwohner können wirtschaftliche Vorteile aus dem Ausbau der Windenergie ziehen. Im Einzelnen kann die Ansiedlung von Windenergieanlagen zu Gewinnen von in der Kommune ansässigen Unternehmen, gesteigerten Einkünften Beteiligter, Zunahme des kommunalen Steueraufkommens sowie zusätzlichen Pachteinnahmen für die jeweilige Gemeinde oder deren Einwohnerinnen und Einwohner führen. Zunächst können sich – zumeist nach einigen Jahren – für die Standortkommunen Gewerbesteuerzahlungen ergeben. Die Höhe dieser Einnahmen ist auch von der Ortsansässigkeit des Investors abhängig. Die Standortgemeinde erhält nur dann das gesamte Gewerbesteueraufkommen, wenn der Investor auch in ihrem Gemeindegebiet ansässig ist. Andernfalls wird der Gewerbesteuermessbetrag zwischen der Standortkommune und der Sitzkommune des Investors zerlegt. […] Damit steht der Standortkommune im Ergebnis 70 % und der Sitzkommune des Investors 30 % des Gewerbesteuermessbetrags zu […].

Das Gewerbesteuer-aufkommen durch das HeideWind-Projekt wurde auf 2 Mio. EUR in 20 Jahren prognostiziert. Da Werl auch Sitz der HeideWind GmbH ist, fließen damit die gesamten Gewerbesteuern der Stadt und seinen Bürgern zu. 

Ferner kann auch vereinbart werden, dass die Betreiberin oder der Betreiber einer Windenergieanlage andere Gegenleistungen erbringt, welche den Einwohnerinnen und Einwohnern der betreffenden Kommune direkt zugutekommen würden. So könnte die Förderung von sozialen, kulturellen oder ökologischen Belangen in der Kommune durch die Betreiberin oder den Betreiber erwogen und mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrags abgesichert werden. Durch eine solche Vorgehensweise könnte die Akzeptanz der Windenergieanlagen vor Ort voraussichtlich erheblich gesteigert werden und so ein über rein monetäre Gesichtspunkte hinausgehender Mehrwert geschaffen werden, der durch die Vereinigung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten dem Leitbild der nachhaltigen kommunalen Entwicklung entsprechen würde. Im Rahmen einer solchen Vorgehensweise ist allerdings darauf zu achten, dass das Koppelungsverbot nicht verletzt wird. Aus diesem Grunde scheiden direkte Zahlungen seitens der Betreiberinnen und Betreiber regelmäßig aus. Empfehlenswert ist stattdessen eine indirekte Förderung über die Gründung einer Bürgerstiftung, welche mit Vertretern verschiedener lokaler Vereine, Verbände und Gremien besetzt ist. Die Stiftung könnte von der Betreiberin oder dem Betreiber mit Finanzmitteln ausgestattet werden. […]

Im Dezember 2013 hat die HeideWind GmbH dem Verein Zukunft Hilbeck e.V. den Vorschlag gemacht, jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, damit der Verein „soziale, kulturelle oder ökologische Belange im Dorf“ unterstützen möge. Konkret wurde z.B. eine Energiekosten-Übernahme der Hilbecker Sporthalle angesprochen, da diese für die Hilbecker Vereine auf Dauer zu einer Belastung wird. 

Dieses Angebot wurde – obwohl ausdrücklich keine Gegenleistung verbunden war – von der IG als „Bestechungsversuch“ verunglimpft. Leider hat sie damit eine einmalige Chance für Hilbeck zunichte gemacht. Dies ist nur ein Beispiel von vielen, wie sich die IG bemüht hat, die Ziele des Bürgerwindparks zu konterkarieren und den guten Ruf der HeideWind zu schädigen.

Bürgerwindparks sind Windparks, an denen sich die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger konzeptionell und finanziell beteiligen können. Die hiermit einhergehenden Mitsprache- und Profitmöglichkeiten sind häufig geeignet, anfängliche Skepsis gegenüber der örtlichen Windenergienutzung abzubauen und die Akzeptanz der Windenergienutzung allgemein zu erhöhen. Theoretisch kann sich eine Gemeinde selbst an einem Bürgerwindpark beteiligen. Sie sollte aber im Interesse der erhofften Akzeptanzsteigerung vorrangig ihren Bürgerinnen und Bürgern direkt diese Möglichkeit überlassen.

Das Konzept der HeideWind sah von Beginn an eine Bürgerbeteiligung vor. Die Bürgerbeteiligung wurde auch in einem städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Werl im Vorhinein festgeschrieben.

Der Begriff des Bürgerwindparks ist gesetzlich nicht geregelt und daher so offen, dass hinsichtlich der konkreten gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung große Spielräume bestehen. Es empfiehlt sich allerdings, eine Rechtsform zu wählen, bei der die beteiligten Bürgerinnen und Bürger nicht mit ihrem Privatvermögen haften. In Frage kommt damit in erster Linie die Ausgestaltung eines Bürgerwindparks als GmbH & Co. KG oder als Genossenschaft. Angesichts des vorrangigen Ziels der Akzeptanzsteigerung sollte im Gesellschaftsvertrag beziehungsweise der Satzung geregelt werden, welche Anteilsmenge jede Bürgerin und jeder Bürger maximal erwerben kann, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürgern die finanzielle Teilhabe zu ermöglichen und die Anhäufung von vielen Anteilen in den Händen weniger Beteiligter zu verhindern. Auch ist es denkbar, den Kreis der potentiell Beteiligten genau zu definieren und diesen etwa auf die von den tatsächlichen Auswirkungen der Anlagen vornehmlich betroffenen Bürgerinnen und Bürger in der näheren Umgebung des Windparks zu beschränken. […]

Der Bürgerwindpark der HeideWind wird als GmbH & Co.KG betrieben. An dieser ist eine Bürger-Energiegenossenschaft finanziell beteiligt. Alle 98 Bürger kommen – so die grundsätzliche  Voraussetzung - aus dem unmittelbaren Nahbereich des Windparks. Die Mindestbeteiligung an der Energie-Genossenschaft beträgt 1.000 € bzw. 5.000 €.

Planungsrechtlich ist ein Bürgerwindpark wie jeder andere Windpark zu bewerten. Ein Bürgerwindpark kann auch auf Initiative einer Gemeinde gegebenenfalls unter Beteiligung des örtlichen Energieversorgers entstehen. […]

Auch die Stadtwerke Werl sind an der Energie-Genossenschaft beteiligt.

Der Errichtung neuer Windenergieanlagen geht in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle ein Planverfahren voraus, zu dem ein Beteiligungsverfahren durchzuführen ist. Insoweit besteht für alle Interessierten, unter anderem Bürgerinnen und Bürger, sowie Umweltvereinigungen die Gelegenheit ihre Belange im Rahmen des Beteiligungsverfahrens einzubringen. […]

Das Planverfahren wurde über sechs Jahre, und damit überaus gründlich durchgeführt. Insgesamt fanden drei Öffentlichkeits-beteiligungen statt. Mit der jetzt angelaufenen UVP wird ein viertes Mal die Öffentlichkeit beteiligt.

Über die gesetzlichen Beteiligungsvorgaben hinaus und unabhängig von der Hinwirkungspflicht hat es sich bei der Projektierung von neuen Windenergieanlagen in vielen Fällen als hilfreich erwiesen, frühzeitig auf eine angemessene Information und Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern, sowie einschlägigen Verbänden zu achten. Es wird daher allen Projektierenden von Windenergieanlagen empfohlen, frühzeitig eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung einzuplanen. [...]

In insgesamt zwei öffentlichen Informationsveranstaltungen (2009 und 2014) wurde den Anwohnern und Interessierten der geplante Bürgerwindpark erläutert. Auch wurde über die örtliche Zeitung und über Wurfsendungen stets aktuell informiert. Darüber hinaus fanden viele Einzelveranstaltungen für gesellschaftliche und nachbarschaftliche Gruppen statt. Nicht zu Letzt ist die „IG gegen die WEA in Hilbeck“ im Genehmigungsverfahren beteiligt worden, indem ihr sämtliche Bauantragsunterlagen zur Verfügung gestellt wurden.

Der beabsichtigte erhebliche Ausbau der Stromerzeugung aus der Windenergie in Nordrhein-Westfalen ist ohne eine gesellschaftliche Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger nicht leistbar. Die Voraussetzungen dafür sind grundsätzlich gut. Nach Umfragen begrüßt die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den Ausbau von Erneuerbaren Energien und auch der Windenergienutzung. [...]

Der Rat der Stadt Werl hat mit großer Mehrheit den Bau des Windparks in Westhilbeck begrüßt. Trotzdem finden sich, wie fast überall, einige Bürger, die nach dem St. Florians-Prinzip Veränderungen vor ihrer Haustüre ablehnen. Sie versuchen, durch Verzögerungen den Bau von Windrädern zu behindern.  

Genau das geschieht zurzeit in Hilbeck. Hier zeigt sich, dass die umgesetzten Empfehlungen aus dem Windenergie-Erlass die gesellschaftliche Akzeptanz zwar erhöhen können, die Genehmigungsbehörden sich aber durch einige lautstarke Gegner verunsichern lassen.