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Der Bürgerwindpark
in Hilbeck

Das Gebiet

Das geplante Sondergebiet für die Windenergienutzung liegt in Werl – Hilbeck (NRW), ca. 800 m westlich der Bauernschaft Westhilbeck und nördlich der bereits bestehenden Windvorrangzone in Brünningsen. Diese ist mit sechs Windenergieanlagen (WEA) bereits ausgefüllt. Die neue Windvorrangzone ist mit ca. 42 ha flächenmäßig größer und mit drei WEA-Standorten geplant. 

Standort / Lageplan

Einen Lageplan finden Sie hier.

Zur Historie …

Die Stadt Werl hat im Jahre 2008 ein Ingenieurbüro mit der Suche nach weiteren potenziellen Windstandorten im Stadtgebiet beauftragt. So wurde u.a. die Westhilbecker Flur erstmalig in die Diskussion gebracht. Zahlreiche Untersuchungen haben im FNP-Änderungsverfahren geprüft, ob der Bau und Betrieb von  Windrädern an dieser Stelle auch wirklich vereinbar ist mit den Schutzansprüchen von Mensch und Umwelt, hier vor allem von betroffenen Anliegern sowie schützenswerten Arten der Flora und Fauna. 

Am umfangreichsten waren die Untersuchungen zur Schutzbedürftigkeit der Vögel. So kommen zwei unabhängige Ornithologie-Büros nach mehrjähriger Beobachtung vor Ort zu dem Schluss, dass keine direkte oder indirekte Betroffenheit auf die Vögel des angrenzenden FFH-Gebietes „Hellweg-Börde“ (1000 m Entfernung) zu befürchten ist (Schmal & Ratzbor, 2011).

Innerhalb der Windvorrangzone bis zu 1000 m im Umkreis könnten die schützenswerten Arten Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Wachtel und Wiesenweihe und evtl. einige Fledermausarten betroffen sein. Jedoch werden diese möglichen Konflikte nicht als so gravierend eingestuft, als dass sie der Nutzung der Windenergie widersprechen (Stelzig 2010, Schmal & Ratzbor, 2011 u. 2013). So wurde ein umfangreiches Ausgleichsmaßnahmenkonzept entwickelt, welches alternative und zusätzliche Lebensräume speziell für diese Arten in der nahen und weiteren Umgebung schaffen soll.

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Werl hat am 20.6.2013 und der Rat am 9.7.2013 mit deutlicher Mehrheit die Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans für Westhilbeck beschlossen. Damit war der Weg frei für die weitere Nutzung der Windenergie vor Ort.

Kurze Zeit später jedoch wurde die Stadt Werl von der Bezirksregierung Arnsberg daraufhin gewiesen, dass das Genehmigungsverfahren nach einem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.7.2013 anfechtbar sein kann. Um eine rechtssichere FNP-Änderung zu erreichen, hat die Stadt Werl den Ratsbeschluss zur FNP-Änderung aufgehoben und das Verfahren ab erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung wiederholt. In seiner Sitzung vom 20.02.2014 hat der Rat der Stadt Werl die Flächennutzungsplanänderung mit großer Mehrheit beschlossen. Am 26.02.2014 hat auch die Bezirksregierung Arnsberg dieser zugestimmt.

Seit Oktober 2013 liegt beim Kreis Soest ein Antrag auf Baugenehmigung für drei WEA vom Typ Senvion 3.0M122 vor. Die Baugenehmigung für alle drei Anlagen wurde am 20.06.2014 durch die Genehmigungsbehörde erteilt.

Weiter siehe unter "Aktuelles".

Die beteiligten Akteure …

Hersteller der drei Anlagen ist die Firma Senvion SE aus Hamburg sein. Sie ist weltweit im Bereich Windenergieerzeugung tätig.

Bauantragsteller und Betreiber des geplanten Bürgerwindparks ist die HeideWind GmbH & Co.KG. Die sieben Gründungsmitglieder wohnen in Werl und Osterflierich und sind zugleich auch die Initiatoren des Projektes. 

Die Energiegenossenschaft Bürger.Solar.Werl eG ist an der HeideWind GmbH finanziell beteiligt. In ihr sind Anwohner aus dem unmittelbaren Nahbereich des Windparks zusammengeschlossen. 

Die Stadtwerke Werl nehmen den umweltfreundlichen Strom im sechs Kilometer entfernten Umspannwerk „Runtestraße“ in das öffentliche Stromnetz auf. Die Verlegung der Versorgungsleitungen hat die Firma Bellinger übernommen.

Die Finanzierung des Projektes läuft über die Volksbank Hellweg eG.

Die BBWind GmbH aus Münster plant und begleitet das Projekt.

Die Tiefbauarbeiten hat die Firma Drees aus Holtum ausgeführt.

Nach der Inbetriebnahme wird die Wartung der Windenergieanlagen vom Hersteller Senvion SE übernommen. 

Grundstücksnutzung und Dienstbarkeiten

Alle für den Bau der Windkraftanlagen benötigten Grundstücke wurden durch die HeideWind GmbH & Co. KG von den Eigentümern angepachtet und die Nutzung durch Dienstbarkeiten gesichert. Für die Kabeltrasse vom Windpark zum Netzanbindungspunkt wurden entsprechende Nutzungsverträge mit den Grundeigentümern vereinbart, die die Verlegung von Strom- und Datenleitungen gestatten. 

Wo erforderlich wurden/werden auch entsprechende Dienstbarkeiten bestellt, um die Nutzung zu sichern. Nach dem Bau der Windenergieanlagen kann der größte Teil der Windparkfläche wie bisher landwirtschaftlich genutzt werden. Lediglich kleine Zuwegungen im Bereich des Holtumer Weges, der Kranstellflächen und Turmfundamente fallen mittelfristig aus der Nutzung.

Anwohnerschutz / Schall / Schatten

Moderne Windenergieanlagen wie die Senvion 3.0M122 verursachen Schallemissionen fast ausschließlich aufgrund aerodynamisch bedingter Geräusche. Da die Schallemissionen der bereits bestehenden Windenergieanlagen im benachbarten Brünningsen bei der Genehmigung der neuen Senvion-Anlagen berücksichtigt wurden, ist eine Schallreduzierung und damit eine Leistungsabsenkung zwischen 22 und 6 Uhr auf 2,7 bzw. 2,2 MW je Windenergieanlage festgelegt worden.

Die Ertragseinbußen hieraus sind in der Ergebnisprognose berücksichtigt. Allerdings basiert die Genehmigung auf prognostizierten Schalldaten der Windenergieanlagen. Nach Errichtung der Anlagen wird die tatsächliche Schalleinwirkung bei laufenden Betrieb überprüft.

 

Auch der Schatten der sich drehenden Rotoren kann von direkten Anwohnern des Windparks als störend empfunden werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Schattenwurf auf die Wohnbebauung von 30 Minuten Dauer pro Tag oder 8 Stunden im Jahr zumutbar ist. Sollten sich Beeinträchtigungen darüber hinaus ergeben, wird über ein automatisches Abschalten ein unerwünschter Schattenwurf verhindert. Das funktioniert mit Hilfe moderner Steuerungstechnik in den Windenergieanlagen. Auch die Anlagen in Westhilbeck sind damit ausgestattet und verhindern so eine Überschreitung der maximal zulässigen Werte.

 

Fledermausschutz / Monitoring

Die Genehmigung erfordert in den ersten beiden Betriebsjahren ein Fledermaus-Monitoring, um mögliche Vorkommen hochfliegender Arten zu erfassen. Je nach Witterung (kein Regen), Windverhältnissen (< 6 m/s) und Tageszeit (von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) sowie Temperatur > 10 ° werden die nördliche und südliche Windenergieanlage in den Monaten Juli bis Oktober abgeschaltet. 

Nach Auswertung der Daten aus den beiden Jahren wird ein verbindlicher Abschalt-Logarithmus für den dauerhaften Betrieb der Anlage festgelegt. Sofern keine erheblichen Auswirkungen der Windenergieanlagen auf die Fledermauspopulation zu erwarten sind, wird keine Abschaltung mehr vorgenommen. Betriebs- und Abschaltzeiten werden über die Betriebsdatenregistrierung der Windenergieanlagen erfasst. Auch diese Einschränkung ist in der Ertragsprognose berücksichtigt.

Windenergieanlage (Senvion 3.0M122)

Senvion ist ein deutscher Hersteller von Windenergieanlagen mit Sitz in Hamburg, bis 2013 noch unter dem Namen REpower. Die Senvion 3.0 M gehört mit 3 Megawatt Leistung und einem Rotordurchmesser von 122 m der Multi-Megawatt-Klasse an. Errichtet wird sie auf einem Beton-Stahl-Turm mit 139 m Nabenhöhe.

Technische Daten: 

Nennleistung: 3.000 kW

Rotordurchmesser: 122 m

Nabenhöhe: 139 m

Turm: Hybridturm (kombinierter Betonfertigteil- u. Stahlturm, Firma Bögl) mit 5,40 m (unten) und 3,00 m (oben) Durchmesser.

Rotor: Luvläufer mit aktiver Blattverstellung, 11.690 m² überstrichener Fläche, integrierter Blitzschutz; variabler Drehzahl von 4 - 11 U/min; Blattspitzengeschwindigkeit: 72 m/s.

Generator: doppelt gespeister Asynchrongenerator, Frequenzumrichter.

Eiserkennung: bei Eisansatz an den Flügeln wird die WEA automatisch abgeschaltet und in einer sicheren Position standortspezifisch so geparkt, dass die Flügel auf keinem Fall über öffentlichem Grund stehen. 

Einschaltwindgeschwindigkeit: 3 m/s.

Abschaltwindgeschwindigkeit: 22 m/s.

Erwarteter Stromertrag

Für das Bürgerwindprojekt sind zwei unabhängige Windertragsgutachten angefertigt worden – von den Firmen SOLvent GmbH aus Kamen und CUBE aus Kassel.  Ertragsgutachten arbeiten auf der Basis von Computermodellen mit langjährigen Wetterdaten, Ertragswerten bestehender Windenergieanlagen in der Region, Windindexwerten, Vor-Ort-Untersuchungen und Kartenmaterial etc. Ihre ermittelten Windwerte haben die Gutachter mit der von Senvion berechneten Leistungskurve der 3.0M122 abgeglichen. 

Gleichzeitig wurden der Eigenstrombedarf, Abschattungsverluste der drei Windenergieanlagen untereinander, wie auch die Ertragseinbußen durch die Nachtdrosselung und das Fledermaus-Monitoring berücksichtigt. Infolge möglicher betriebsbedingter Ausfallzeiten wurde darüber hinaus nur eine Verfügbarkeit von 97 % zugrunde gelegt.

Incl. eines Sicherheitsabschlags von 10 % ermittelten die Gutachter für den Windpark letztlich einen prognostizierten Jahresstromertrag von 23.350.000 kWh.